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Veröffentlicht am 22.12.2023 04:31

Nach dieser Frist verjähren Verkehrsordnungswidrigkeiten

Geblitzt und ohne Buße? Verkehrsordnungswidrigkeiten können unter bestimmten Umständen auch verjähren. (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/dpa-tmn)
Geblitzt und ohne Buße? Verkehrsordnungswidrigkeiten können unter bestimmten Umständen auch verjähren. (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/dpa-tmn)
Geblitzt und ohne Buße? Verkehrsordnungswidrigkeiten können unter bestimmten Umständen auch verjähren. (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/dpa-tmn)

Manche Verfahren ziehen sich hin. Wer aber erst sehr lange nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit verurteilt wird, könnte mit Erfolg dagegen vorgehen. Denn innerhalb von zwei Jahren muss eine entsprechende Entscheidung gefallen sein, ansonsten verjähren Verkehrsordnungswidrigkeiten. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz (Az.: 4 ORbs 31 SsBs 1/23). Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet über das Verfahren.

Gerichtsentscheid lässt auf sich warten

Der Fall: Ein Mann fuhr am 10. November 2020 zu schnell. Als Konsequenz folgten ein Bußgeldbescheid und ein Fahrverbot, erlassen am 22. Januar 2021.

Dagegen legte der Mann Einspruch ein. Aber erst am 10. November 2022 betätigte das Amtsgericht eine etwas reduzierte Geldbuße sowie das Fahrverbot. Auch dagegen ging der Betroffene juristisch vor. Sein Argument: Die Entscheidung wäre zu spät gefallen.

Das Vorgehen hatte Erfolg, denn das OLG Koblenz bestätigte diese Ansicht in seiner Entscheidung.

Grund: Die absolute Verjährungsfrist von zwei Jahren habe mit der Ordnungswidrigkeit - dem zu schnellen Fahren - am 10. November 2020 begonnen und war mit Ablauf des 9. November 2022 geendet. Das erst tags darauf gefällte Urteil war damit hinfällig, und das Verfahren wurde wegen Verjährung eingestellt.

© dpa-infocom, dpa:231221-99-376481/2


Von dpa
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