In Apotheken gibt es schon jetzt nicht nur Medikamente. Künftig sollen sie Patientinnen und Patienten aber noch weitere Leistungen anbieten können - von Impfungen über Vorsorge bis zu mehr Arzneien auch ohne sonst nötiges Rezept. Das sieht ein Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor, das der Bundestag mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition beschlossen hat. Die neuen Möglichkeiten sollen das Netz der Apotheken auch auf dem Land weiterhin absichern. Von Ärzten und kommt scharfer Protest.
„Um die Gesundheitsversorgung in Zukunft sicherstellen zu können, müssen die Aufgaben auf mehr Schultern verteilt werden“, sagte Warken. „Apotheken spielen dabei eine zentrale Rolle.“ Für viele seien sie schon erste Anlaufstellen, hatte sie bereits vorab erklärt. Diese Kontakte sollen jetzt noch stärker genutzt werden, um leicht zugängliche Angebote zu etablieren. Dabei gehe es nicht um komplexe Diagnosen oder Ersatz ärztlicher Begutachtungen, sagte Warken. Das Gesetz stärke die Apotheken auch finanziell und mit weniger Bürokratie.
Die Zahl der Apotheken sinkt seit Jahren und ging bis Ende März auf 16.541 zurück - den niedrigsten Stand seit 1977. Mehr als 90 Prozent des Umsatzes kommen aus dem Kerngeschäft mit Arzneimitteln ohne und mit Rezept. Ein Überblick über die Neuregelungen, die abschließend in den Bundesrat kommen:
Apotheken sollen neue Leistungen zu Vorbeugung und Früherkennung anbieten können – etwa für Herzkreislauferkrankungen, Diabetes und rund ums Rauchen.
Neben Impfungen gegen Grippe und Corona sollen alle Schutzimpfungen mit „Totimpfstoffen“ in Apotheken angeboten werden können – also zum Beispiel auch gegen Tetanus oder Virusinfektionen, die Zecken übertragen (FSME).
Wie bei Corona-Tests in der Pandemie sollen Patienten selbst zu bezahlende Schnelltests zu bestimmten Erregern bekommen können – etwa auf Influenza-, Noro- oder Rotaviren. Das soll auch Infektionsketten schneller unterbrechen.
Apotheken sollen verschreibungspflichtige Präparate in bestimmten Fällen auch ohne ärztliche Verordnung abgeben können. Patienten müssen sie dann selbst bezahlen. Gehen soll das zum einen bei bekannten und schon seit längerem eingenommenen Medikamenten. Erlaubt werden soll die einmalige Abgabe der kleinsten Packung, wenn das Fortführen der Therapie keinen Aufschub erlaubt.
Erlaubt werden soll dies zum anderen bei „unkomplizierten Formen bestimmter akuter Erkrankungen“. Welche das sind und welche Vorgaben gelten, will das Ministerium noch festlegen. Tabu sein soll es aber für „systemische wirkende Antibiotika“ und Mittel mit hohem Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial.
Apotheken sollen künftig auch Standard-Blutentnahmen aus der Vene machen können, um etwa Medikamentenwirkungen zu kontrollieren - allerdings nur bei Patienten ab 18 Jahren. Voraussetzung soll außerdem eine vorherige ärztliche Schulung sein. Dies solle auch Arztpraxen entlasten, heißt es in einer Änderung, die noch von den schwarz-roten Koalitionsfraktionen hinzugefügt wurde.
Wenn ein Medikament nicht da ist, soll es leichter werden, Alternativen zu bekommen. Apotheken sollen auch ein anderes, direkt bei ihnen vorrätiges Mittel abgeben dürfen – bisher muss es beim Großhandel verfügbar sein. Patienten sollen damit auch eine schnellere Versorgung bekommen.
Wann sie öffnen, soll in die Verantwortung der Apotheken gestellt werden. So könnten Geschäftszeiten besser an den Bedarf angepasst werden, erläuterte das Ministerium. Geregelt werden soll dies in einer Verordnung. Bisher sind Apotheken zur „ständigen Dienstbereitschaft“ mit Befreiungen verpflichtet, aus denen feste Öffnungszeiten resultieren, etwa werktags von 8.00 bis 18.30 Uhr.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände begrüßte, dass mehr Leistungen möglich werden. Das helfe den Patienten unmittelbar und trage zur Entlastung des Gesundheitssystems bei, sagte Präsident Thomas Preis. In der Branche wächst aber die Ungeduld, wann eine von der Koalition zunächst noch zurückgestellte Anhebung eines Fix-Bestandteils des Honorars von 8,35 Euro pro Packung auf 9,50 Euro kommt. Aus der Unionsfraktion wurde signalisiert, dass dies in zwei Schritten zum 1. Juli und zum 1. Januar 2027 angepeilt werde.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnte schon vor dem Beschluss des Bundestags: „Diagnostik, Indikationsstellung und Therapie sind keine Bausteine, die nach Belieben in andere Hände gegeben werden dürfen.“ Medikamente seien „keine Bonbons“. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte die Möglichkeit, bestimmte Präparate ohne sonst nötiges Rezept zu erhalten. „Doch auf den Kosten bleibt der gesetzlich Versicherte sitzen.“
Die Koalitionsfraktionen fügten noch eine Regelung zu Arzneipreisen ein. Für biotechnologisch hergestellte Präparate mit ausgelaufenem Patentschutz (Biosimilars) soll es bis Mitte 2028 keine preisdämpfenden Rabattverträge geben dürfen, die Krankenkassen exklusiv mit einem Hersteller schließen - zur Versorgungssicherung und angesichts der Bedeutung der Biotechnologie für Deutschland. Die Kassen kritisierten das als „Geschenk“ an die Industrie. Der Branchenverband Pro Generika erläuterte, diese Verträge folgten dem Prinzip „Hauptsache billig“, Rabattverträge mit mehreren Herstellern blieben möglich.
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