DnHexP: So heißt es ein Stoff, der in Sonnencreme nichts zu suchen hat. Denn der Weichmacher ist als Inhaltsstoff in Kosmetika verboten. Die EU hat ihn als „besonders besorgniserregend“ eingestuft, weil er auf die Fortpflanzungsfähigkeit schlagen kann.
Eine Untersuchung in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift „Öko-Test“ hat jedoch gezeigt: Ein Teil der Kindersonnencremes ist mit DnHexP belastet. Das haben die Testerinnen und Tester zum Anlass genommen, nun auch Sonnencremes für Erwachsene auf den Weichmacher hin zu untersuchen (Ausgabe 7/2024). Fündig wurden sie auch diesmal.
In drei von 19 Produkten konnten sie Spuren von DnHexP nachweisen. Was dabei - wie auch bei den Kindersonnencremes schon - auffällt: Der verbotene Weichmacher ist nur in Produkten mit einem bestimmten chemischen UV-Filter enthalten: DHHB. In der Liste der Inhaltsstoffe ist der unter folgender Bezeichnung zu finden: Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoat.
Doch: Nicht jede Sonnencreme mit DHHB ist auch automatisch mit dem Weichmacher belastet. Der Preis des Produkts bietet da übrigens keine Orientierung: Es gibt günstige Sonnenschutzmittel im „Öko-Test“, die frei davon sind - und teure, in denen der Weichmacher enthalten ist.
Wie erklären die jeweiligen Hersteller die Weichmacher-Rückstände? Einige von ihnen bezeichnen sie auf Anfrage der Zeitschrift als „technisch unvermeidbar“. Eine Antwort, die „Öko-Test“ nicht überzeugt: „Wenn Verunreinigungen des UV-Filters DHHB mit einem verbotenen Weichmacher wirklich „unvermeidbar” sind, wie manche Hersteller sagen, dann müssen sie sich nach Alternativen zu dem Filter umschauen“, so Biologin Franziska Blaum.
Immerhin: Eine akute gesundheitliche Gefährdung geht „Öko-Test“ zufolge von den gefundenen DnHexP-Gehalten nicht aus. Selbst ein Kind müsste sich jeden Tag mit kiloweise Produkt einschmieren, um bedenklich viel davon über die Haut aufzunehmen.
Die Zeitschrift hat die Sonnenschutzmittel auch auf weitere kritische Weichmacher hin untersuchen lassen. In fünf weiteren Produkten entdeckten die Testerinnen und Tester Spuren von DEHP und DIBP. Auch sie sind als fortpflanzungsgefährdend eingestuft und sind laut EU-Kosmetikverordnung verboten, dürfen zumindest nicht beabsichtigt eingesetzt werden.
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