Nach einem Rennen mit ihren schnellen Autos geht es am Montag für zwei junge Männer am Amtsgericht Ansbach nicht nur um den Führerschein. Verlieren könnten sie auch ihre Autos: ein Mustang mit rund 600 PS und ein BMW mit rund 400 PS. Auch eine Motorradfahrt ist angeklagt.
Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier steckte gegenüber der Fränkischen Landeszeitung den Kurs für die Verhandlung ab: „Unser Ziel ist die Einziehung der Fahrzeuge.” Das Gesetz erlaube dies, wenn sie bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen als Tatmittel verwendet wurden. Und daran hat der Pressesprecher der Ansbacher Staatsanwaltschaft keinen Zweifel.
Die Beweislage scheint erdrückend. Eine Kamera in einem Wagen lieferte die Daten für die Anklage, über die am Montag verhandelt wird. Nach ihr fuhren die zwei damals 27-Jährigen, jeweils begleitet von einer 23-jährigen Beifahrerin, am 22. Februar vom Ansbacher Stadtteil Meinhardswinden nach Kurzendorf. Die Strecke ist wellig, mit leichten Kurven und an manchen Stellen unübersichtlich.
Neben der Fahrbahn verläuft ein Fuß- und Radweg. Mittags um 12.40 Uhr hatten die zwei Freunde jedoch keinen Blick für andere, die auf oder neben der Straße unterwegs sein könnten. Knapp 200 km/h erreichten sie nach den Ermittlungen, mit nur acht Meter Abstand zwischen den Fahrzeugen.
Am Ortseingang von Kurzendorf waren es immer noch rund 100 km/h. Dort verengt sich die Straße. Der Führende bremste, der zweite Mann fuhr auf ihn auf und schubste den Wagen vor ihm auf einen Schuppen, in dem ein Direktvermarkter einen Verkaufsautomaten stehen hat.
Reines Glück, dass keine anderen Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger getroffen wurden. Die vier Insassen überlebten mit Verletzungen. „Es war eine sehr hohe Geschwindigkeit mit einem erheblichen Risiko”, fasst Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier die Vorwürfe zusammen. Strafbar als verbotenes Kraftfahrzeugrennen, bei dem Leib und Leben anderer Menschen gefährdet wurden.
Beide Autos sind seit dem Unfall sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft sah von Anfang an die Möglichkeit, sie den Männern als Teil der Strafe neben dem Entzug der Fahrerlaubnis wegzunehmen. Um zu vermeiden, dass die PS-starken Fahrzeuge vor der Verhandlung verschwinden, blieben sie seitdem in staatlicher Obhut.
Die Ermittlungen und die Auswertung aller möglichen Spuren haben für die Staatsanwaltschaft die ersten Vermutungen bestätigt, betont ihr Pressesprecher. Er verweist zudem auf einen zweiten Anklagepunkt gegen einen der beiden Fahrer. Er lieferte für die Anklage die Daten selbst.
Von den Aufzeichnungen seiner Kamera hat sich die Staatsanwaltschaft nur für eine Fahrt entschieden. Doch die bricht traurige Rekorde. Am Montag geht es am Amtsgericht um den Vorwurf, auf der Staatsstraße zwischen Ammerndorf und Ansbach an einem Samstagnachmittag im Oktober 2024 zahlreiche Geschwindigkeitsbegrenzungen gebrochen zu haben. Dazu gehören 120 km/h innerorts, 150 km/h in einem Tempo-70-Bereich, 255 km/h zwischen Kleinhaslach und Bruckberg, 272 km/h vor Obereichenbach und am Ende im dichten Nachmittagsverkehr 149/km auf der Residenzstraße vor dem Brücken-Center.
Auch diese Fahrt ist für Jonas Heinzlmeier ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen. Obwohl der Angeklagte alleine unterwegs war. Entscheidend sei laut Gesetz, ob ein Fahrer die größtmögliche Geschwindigkeit erreichen wollte, sagt der Oberstaatsanwalt. Und bei 272 km/h auf einer Landstraße sei dies der Fall.
Die Anklage wurde wie von der Staatsanwaltschaft beantragt vom Amtsgericht zugelassen. Die Verhandlung beginnt am Montag, 23. März, um 9 Uhr im Justizzentrum an der Ansbacher Promenade.