Im Strafverfahren gegen den bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Nun muss sich das Landgericht mit dem Fall befassen, sagte ein Amtsgerichtssprecher. Das Amtsgericht Würzburg hatte den bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten wegen Geldwäsche und Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der 24-Jährige hatte bereits bei der Urteilsverkündung am Montag angekündigt, den Urteilsspruch nicht akzeptieren zu wollen. Demnach hätte er 160 Tagessätze von je 190 Euro, zusammen 30.400 Euro, zahlen müssen. Außerdem wäre er vorbestraft, würde das Urteil rechtskräftig werden.
Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen eine höhere Geldstrafe und eine Verurteilung wegen Volksverhetzung, Geldwäsche, Nötigung und versuchter Nötigung gefordert.
Dem Urteil zufolge hatten Halemba und ein mitangeklagter 29-Jähriger einen Bekannten unter Druck gesetzt, in einem Ermittlungsverfahren gegen sie nicht auszusagen. Für den Mitangeklagten legte die Verteidigung ebenfalls Rechtsmittel ein.
Für die Jugendkammer war zudem erwiesen, dass Halemba kurz vor seinem 21. Geburtstag einen mittleren vierstelligen Geldbetrag von seinem Konto auf ein Konto im Baltikum transferierte. Das Geld soll aus Betrugstaten eines Dritten stammen.
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