Deutschlands Krankenhäuser sollen zur Beschäftigung von genügend Pflegepersonal verpflichtet werden. Dazu will die Bundesregierung in drei Stufen ein Instrument zur Personalbemessung einführen, wie aus Regierungskreisen verlautete.
Kliniken, die die geplanten neuen Vorgaben nicht erfüllen, sollen demnach spätestens ab 2025 mit Sanktionen bestraft werden, wie es hieß. Die Krankenhäuser lehnen die Eckpunkte der Regierung in bisheriger Form ab.
Wie groß die Lücken und der Frust in der Krankenpflege sind, zeigt sich derzeit etwa in Nordrhein-Westfalen. Seit zehn Wochen kämpfen Beschäftigte dort an sechs Universitätskliniken mit Ausständen für bessere Arbeitsbedingungen. Der Ärztliche Direktor der Universitätsklinik Essen, Professor Jochen A. Werner, sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Versorgung sei „massiv“ beeinträchtigt. Der Personalmangel werde durch die Streikmaßnahmen und durch coronabedingte Ausfälle verschärft. Es komme bereits mitunter zu „akut bedrohlichen Situationen“.
Um die Lage längerfristig generell zu verbessern, sollen Patientinnen und Patienten künftig täglich in acht sogenannte Leistungsstufen eingeteilt werden. So heißt es in einer Erläuterung der Deutschen Krankenhausgesellschaft zu dem geplanten neuen Instrument, auf die in der Regierung verwiesen wurde. Vorgesehen sind demnach vier Stufen in der Grundpflege und vier Stufen in der Spezialpflege. Für jede Stufe soll in Minuten festgelegt werden, wie lange für die Pflege gebraucht wird.
In der Summe soll sich so ein Zeitwert pro Patient ergeben, wobei weitere Berechnungsgrößen („Grund- und Fallwerte“) dazukommen sollen. Unterm Strich soll so der Bedarf an Pflegepersonal abgebildet werden, so die Krankenhausgesellschaft. Der offiziell festgelegte Bedarf an Pflegezeit pro Patientin oder Patient wird durch das neue Instrument demnach im Schnitt voraussichtlich um 8,1 Prozent steigen.
Mit Eckpunkten, die nun von der Regierung an die Bundestagsfraktionen der Ampelkoalition geschickt wurden, soll die Gesetzgebung für die Reform vorbereitet werden. Eine Erprobungsphase ist ab 1. Januar 2023 geplant, wie es in den Regierungskreisen weiter hieß. Beteiligt werden soll dabei vorerst eine „repräsentative Auswahl“ an Krankenhäusern.
Ab 1. Januar 2024 soll das Personalbemessungsinstrument verpflichtend in allen Kliniken eingesetzt werden. Wenn für eine Klinik allerdings tarifvertragliche oder anders vertraglich getroffene Vereinbarungen zur Entlastung des Pflegepersonals vorliegen, sollen die Kliniken das neue Instrument nicht anwenden müssen. In solchen Fällen sollen auch keine Sanktionen drohen. Wie es in den Regierungskreisen weiter hieß, wäre ein Entlastungstarifvertrag, wie ihn die Uniklinik-Beschäftigten in NRW derzeit zu erkämpfen versuchen, eine solche mögliche Alternative zum geplanten Personalbemessungsinstrument.
Der Vorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, begrüßte die Eckpunkte im Grundsatz - übte aber scharfe Kritik an den Sanktionsplänen. Bekannt dürfte sein, dass der Arbeitsmarkt für Pflegekräfte leer gefegt sei und eine Verbesserung der Personalausstattung - dort wo sie notwendig sein sollte - großer Anstrengungen bedürfe.
Die Gewerkschaft Verdi begrüßte die Ankündigungen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mache damit klar, „dass er die strukturelle Personalnot in den Kliniken ernsthaft angehen will“, sagte Verdi-Vorstandsmitglied Sylvia Bühler. Die gesetzlichen Krankenkassen sehen in dem Vorstoß zwar ein „hoffnungsvolles Signal“. Allerdings „wäre der Aufbruch in eine moderne Pflegepersonalbemessung der richtige Schritt“, sagte Verbandssprecher Florian Lanz der Deutschen Presse-Agentur. Besser als das vorgesehene Vorgehen wäre es, den Pflegebedarf anhand digital erfasster Diagnosen und Pflegemaßnahmen automatisch zu ermitteln. Lauterbach dürfe entsprechende bestehende Ansätze nicht ignorieren, so Lanz.
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte, qualifiziertes Personal sei Voraussetzung für eine Würde wahrende Krankenhauspflege. „Aber schon jetzt ist klar, dass Personalbemessung keine neuen Arbeitsplätze schafft.“ Darüber hinaus fehle ein Personalbemessungsinstrument in der Altenpflege. Die Grünen im Bundestag hingegen meinen, die Regierungspläne schafften „konkrete Perspektiven für einen Zuwachs an Kolleginnen und Kollegen“, wie zwei ihrer Abgeordneten in einer Stellungnahme mitteilten.
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