Unternehmen sollen in der EU schneller gegründet werden und leichter über Ländergrenzen hinweg aktiv sein können. „Jeder Unternehmer kann dann innerhalb von 48 Stunden von jedem Ort in der Europäischen Union aus ein Unternehmen gründen – und zwar vollständig online“, sagte Ursula von der Leyen, Präsidentin der EU-Kommission. Sie stellte den Vorschlag für eine „EU Inc.“ genannte neue Unternehmensform in Brüssel vor. Die Gründung soll maximal 100 Euro kosten und auch ohne ein bestimmtes Startkapital möglich sein.
Die EU Inc. soll ein Baustein werden beim Plan, die europäische Wirtschaft zu stärken. Für die Umsetzung sind die Zustimmung der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments nötig. Sorgen bereiten manchen insbesondere mögliche Auswirkungen auf Arbeitnehmer.
Als EU Inc. kann dem Vorschlag zufolge grundsätzlich jedes Unternehmen eingetragen werden, unabhängig von der Größe. Für sie soll vieles einfacher sein. Unter anderem sollen persönliche Behördengänge entfallen, Vorstandstreffen online möglich sein und Unternehmen schneller abgewickelt werden können. Informationen sollen in einem zentralen EU-Register hinterlegt werden, zwischen Behörden geteilt werden können und nicht mehrfach angegeben werden müssen.
Das Ziel: mehr Innovation in Europa, Investitionen in Start-ups und leichtere Expansion in den gesamten europäischen Binnenmarkt. Denn die Regeln sollen grundsätzlich in der ganzen EU gleich sein, unabhängig vom Sitz des Unternehmens. Bisher seien Unternehmen, die in der EU expandieren wollen, dagegen mit 27 nationalen Rechtssystemen und mehr als 60 Unternehmensformen konfrontiert. Das kostet Zeit und Geld.
Nationale Regelungen etwa zu Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht werden laut Kommission aber nicht berührt. In diesen Bereichen soll das Recht des Staates gelten, in dem die EU Inc. eingetragen ist. So sollen etwa Arbeitnehmerrechte gewahrt werden.
Vor der Vorstellung des Kommissionsvorschlags hatten sich unter anderem Gewerkschaften besorgt gezeigt, ob dies ausreichend sichergestellt ist. Auch SPD-Politiker René Repasi, der im Europaparlament federführend für einen Vorschlag zum gleichen Thema war, warnte, es wäre bei Umsetzung des EU- Inc.-Vorschlags der Kommission einfach, wirtschaftliche Tätigkeit und rechtlichen Sitz einer Gesellschaft voneinander zu trennen. Es bestehe die Gefahr, dass so die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer umgangen würden. Diese sind etwa in Deutschland vergleichsweise groß.
Der zuständige EU-Kommissar Michael McGrath sieht hier durch die EU Inc. keine Veränderung. Die Frage, welches Arbeitsrecht gelte, werde genauso behandelt wie bei einem bestehenden Unternehmen. „Generell gilt: Es kommt darauf an, wo die Arbeit stattfindet, wo der Arbeitsort ist, und nicht darauf, wo sich der Sitz oder der Ort der Registrierung des Unternehmens befindet.“ Man könne stolz auf das europäische Arbeitsrecht sein. „Und wir wollen zwar eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit erreichen, aber sicherlich nicht auf Kosten der Arbeitnehmer von EU-Unternehmen oder anderen Unternehmen.“ Auch im Steuerrecht sollten die Regeln der Mitgliedstaaten weiter gelten.
Ein wichtiges Element, um gute Arbeitnehmer in Europa zu halten, ist aus Sicht von McGrath auch die vorgesehene Möglichkeit, Mitarbeitern Aktienoptionen zu geben, also die Chance, später günstig Anteile am Unternehmen zu kaufen. EU- Inc.-Unternehmen sollen EU-weite Aktienoptionsprogramme für Mitarbeiter einrichten können. Sie seien aber kein Ersatz für faire Löhne, so McGrath. Die Aktienoptionen sollen dem Vorschlag zufolge einheitlich erst dann besteuert werden, wenn die Aktien veräußert werden.
Mehrere Wirtschaftsverbände begrüßten den Vorschlag der EU-Kommission grundsätzlich. Der deutsche Digitalverband Bitkom rechnet mit einem „echten Schub“ für den Startup-Standort Europa. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) warb für Tempo und Pragmatismus im Gesetzgebungsverfahren und praktikable Lösungen für offene Fragen bei der EU Inc.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) teilte mit, die EU Inc. verspreche spürbare Vereinfachungen. „Sonderinteressen“ im Arbeitsrecht, im Insolvenzrecht oder im Finanzierungsrecht sollten im Gesetzgebungsprozess nicht zu Voraussetzungen des Gesamtprojekts gemacht werden, warnte DIHK-Chefjustitiar Stephan Wernicke. „Vereinfachung für alle, nicht Perfektion oder rechtlicher Idealismus ist das Ziel.“
Die Gewerkschaft Verdi forderte die Bundesregierung auf, „sich schützend vor die Arbeitnehmerrechte“zu stellen. EU Inc. solle auf Start-ups und ähnliche Unternehmen begrenzt und vor allem die Unternehmensmitbestimmung auf europäischer Ebene dauerhaft geschützt werden.
Die Europäische Union will Europas Wirtschaft und ihre Wettbewerbsfähigkeit mit verschiedenen Maßnahmen stärken. Der ehemalige EZB-Chef Mario Draghi hatte 2024 in einem Bericht angemahnt, die EU müsse im Konkurrenzkampf mit den USA und China deutlich innovativer werden.
Italiens Ex-Premierminister Enrico Letta kritisierte 2024 in seinem Bericht zur Zukunft des EU-Binnenmarkts unter anderem, dass Unternehmen in der EU stark unter national unterschiedlichen Rechtsformen und Regeln litten. Er empfahl ein einheitliches EU-Regelwerk für Unternehmen, für das sich Unternehmen anstelle der 27 nationalen Systeme entscheiden könnten („28. Regime“), und warb für schnellere und digitale Verfahren.
Auch beim Treffen der europäischen Staats- und Regierungschefs an diesem Donnerstag soll Wettbewerbsfähigkeit ein Schwerpunkt sein.
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