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Veröffentlicht am 21.11.2024 17:27, aktualisiert am 21.11.2024 17:55

„Schwachkopf“-Post: Durchsuchungsantrag vor Habeck-Anzeige

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte in dem Fall Anzeige erstattet. (Archivbild) (Foto: Michael Kappeler/dpa)
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte in dem Fall Anzeige erstattet. (Archivbild) (Foto: Michael Kappeler/dpa)
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte in dem Fall Anzeige erstattet. (Archivbild) (Foto: Michael Kappeler/dpa)

Die Wohnungsdurchsuchung wegen einer „Schwachkopf“-Beleidigung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck im Netz ist laut Staatsanwaltschaft schon beantragt worden, bevor der Grünen-Politiker in dem Fall selbst Anzeige stellte. Der Vorfall sei über ein Online-Portal dem Bundeskriminalamt gemeldet worden, teilte die Staatsanwaltschaft Bamberg mit. 

Die Ermittlungsbehörde in Oberfranken habe einen Durchsuchungsbeschluss wegen eines besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung beantragt. Schließlich gehe es bei Habeck um einen Bundesminister und den deutschen Vizekanzler, zudem hätten bei dem 64 Jahre alten Beschuldigten aus Unterfranken „Verdachtsmomente einer antisemitischen Gesinnung“ bestanden. Habeck habe erst mehr als einen Monat nach Beantragung des Durchsuchungsbeschlusses Anzeige in dem Fall gestellt.

„Schwachkopf PROFESSIONAL“

Dem Mann wird vorgeworfen, im Frühjahr 2024 auf X eine Bilddatei hochgeladen zu haben, die ein Porträtfoto Habecks zeigte. Darunter war demnach zu lesen: „Schwachkopf PROFESSIONAL“. Das steht offenbar in Bezug zur Marke eines Haarprodukte-Herstellers „Schwarzkopf Professional“. 

Bei einem bundesweiten Aktionstag am 12. November durchsuchten Ermittler die Wohnung des Verdächtigen im Landkreis Haßberge und stellten ein Tablet sicher. Der Mann habe das Gerät freiwillig an die Polizisten ausgehändigt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Ermittlungen dauern an. Aus Habecks Umfeld verlautete nach der Durchsuchung, man sei verwundert, falls diese allein wegen seiner Anzeige erfolgt sei.

Ermittlungen auch wegen Verdachts der Volksverhetzung

Der Verdächtige sieht sich laut Staatsanwaltschaft aber noch mit einem anderen Vorwurf konfrontiert: Demnach soll er im Frühjahr 2024 auf X ein Bild mit Bezug zur Nazi-Zeit hochgeladen haben, das möglicherweise den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen könnte. Darauf sind den Ermittlern zufolge ein SS- oder SA-Mann mit dem Plakat und der Aufschrift „Deutsche kauft nicht bei Juden“ zu sehen sowie unter anderem der Zusatztext „Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal!“.

© dpa-infocom, dpa:241121-930-295572/2


Von dpa
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