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Veröffentlicht am 05.09.2025 00:08

Sie haben ein E-Auto? So sichern Sie sich die THG-Prämie

E-Auto-Besitzer können jährlich eine Prämie erhalten: Die THG-Quote macht es möglich. (Foto: Anna Ross/dpa/dpa-tmn)
E-Auto-Besitzer können jährlich eine Prämie erhalten: Die THG-Quote macht es möglich. (Foto: Anna Ross/dpa/dpa-tmn)
E-Auto-Besitzer können jährlich eine Prämie erhalten: Die THG-Quote macht es möglich. (Foto: Anna Ross/dpa/dpa-tmn)

Jedes Jahr ein paar Euro zusätzlich bekommen, quasi fürs Nichtstun? Klingt zu gut, um wahr zu sein. Doch wer ein Elektroauto besitzt, kann tatsächlich einmal im Jahr etwas Extra-Geld bekommen. Die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) macht das seit 2022 möglich.

Bei diesem gesetzlich geregelten Instrument geht es darum, den Ausstoß von Treibhausgasen im Verkehrssektor zu reduzieren, erläutert die Verbraucherzentrale Bremen. Mineralölunternehmen sind demnach verpflichtet, ihren CO2-Ausstoß jährlich zu senken. Wenn sie aber dieses Ziel nicht erreichen, müssen sie sogenannte Zertifikate von Dritten kaufen, die ihrerseits CO2 einsparen.

Da kommen unter anderem die Halter von reinen Elektrofahrzeugen ins Spiel. Diese können ihre eingesparten CO2-Emissionen an die Unternehmen verkaufen. Das gilt nur für vollelektrische Fahrzeuge, nicht für Plug-in-Hybride

Das Geld gibt es aber nicht nur für vollelektrische Autos, sondern etwa auch für E-Motorräder oder E-Lkw - die Fahrzeugklasse entscheidet. Alle zulassungspflichtigen Klassen sind für THG-Prämien berechtigt, informiert das Ratgeberportal Finanztip

Bis zu dreistellige Beträge pro Jahr sind drin - privat sogar steuerfrei

Wie hoch diese Prämien sind, hänge von aktuellen Marktbedingungen ab und könne von Anbieter zu Anbieter variieren. So nennt die Verbraucherzentrale Bremen beispielsweise für 2025 Prognosen zwischen 50 und 80 Euro pro Jahr. Der ADAC etwa nennt Angebote von 80 bis 100 Euro.

Wenn das E-Auto einer Privatperson gehört, sind die Auszahlungen sogar steuerfrei: Man muss sie nicht in der Steuererklärung angeben, so Finanztip. Für Fahrzeuge im Betriebsvermögen gelten dem Autoclub zufolge die allgemeinen steuerlichen Regelungen.

So können Sie an die Prämie gelangen

Um an das THG-Geld zu kommen, muss das E-Auto bei einem speziellen Dienstleister registriert werden, der dann die weitere Abwicklung übernimmt, erklärt die Verbraucherzentrale. Ein direkter Verkauf an Mineralölunternehmen ist nicht vorgesehen. Als Nachweis dient die Zulassungsbescheinigung Teil 1 („Fahrzeugschein“) – die lässt sich dann als Kopie etwa als Scan oder Foto beim jeweiligen Anbieter hochladen. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Auto gekauft oder geleast ist. Es muss aber auf den Namen des Antragstellers zugelassen sein.

Die Anträge werden von den Dienstleistern gesammelt und beim Umweltbundesamt (UBA) eingereicht. Dieses prüft und zertifiziert - wonach der Dienstleister die Zertifikate an die Kraftstoffunternehmen verkaufen kann. Abzüglich einer Provision erhalten die Halter dann ihre Prämie.

Aber das kann dauern, oft mehrere Monate, berichtet Finanztip. Daher gibt es auch Anbieter, die mit einer Sofortauszahlung locken. Das Geld kann dann sogar schon ausgezahlt werden, bevor ein Zertifikat vom UBA vorliegt. Dafür allerdings fallen dann die ausgezahlten Prämien „deutlich niedriger“ aus.

Fallstricke, Stichtage und Tipps

Unübersichtlich – so gestalte sich der Markt für THG-Quoten-Dienstleister laut den Bremer Verbraucherschützern. Sie raten dazu, sich ausreichend Zeit für Auswahl und Entscheidung zu nehmen. Luft dafür ist auch aktuell noch vorhanden. Der Stichtag für die 2025er-Prämie ist der 15. November.

Allerdings: Bis dahin müssen die Anträge beim UBA für das aktuelle Kalenderjahr eingereicht werden. Damit das gelingt, müssen sie wiederum schon früher bei den Dienstleistern eingegangen sein – in der Regel wird dafür eine Frist bis spätestens 31. Oktober genannt.

Es kann aber auch eigene Fristen geben. „Das heißt, die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich beim jeweiligen Anbieter über deren Fristen informieren“, so eine ADAC-Sprecherin. 

Man sollte die verschiedenen Angebote und die Geschäftsbedingungen vergleichen und dabei etwa auf Vergleichsportale zurückgreifen. „Wir haben Vergleichsportale für die THG-Prämie getestet und empfehlen Verivox“, notiert Finanztip, wo man im Juni 2025 Vergleichsportale für die THG-Prämie untersucht hatte.

 Was generell zu beachten ist, dafür nennen die Experten Beispiele:

  • Viele Abwickler machten ihre Zusage zur Zahlung nur mit Einschränkungen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) fehle oft eine Auszahlungsgarantie in Höhe der beworbenen Summe, so der ADAC. 
  • Dem ADAC zufolge gibt es sogar Abwickler, die sich das Recht vorbehalten, für die an sie übertragene THG-Quote kein Geld auszuzahlen - sollten sie keinen Abnehmer finden. 
  • Wie ist die Laufzeit des Vertrages? Manche gelten für ein Jahr, andere für zwei oder drei. „Wenn überhaupt, dann wird die Prämienhöhe in diesen Verträgen lediglich für das erste Jahr garantiert, anschließend behalten sich die Anbieter eine Veränderung vor“, formuliert es der Autoclub. So sollte man dann die Kündigungsfrist im Auge behalten, falls sich beim aktuellen Vertragspartner eine Senkung der THG-Prämie anbahnt. Dann könnte man sich auf die Suche nach einem besseren Anbieter machen. 
  • Wer sich das sparen will, kann auf einen einjährigen Vertrag zurückgreifen - einerseits spart das die Kündigung, andererseits ist die Suche nach einem neuen Anbieter fällig. Dennoch rät Finanztip zu Anbietern, die THG-Quoten nur für das aktuelle Jahr verkaufen, um stets das beste Angebot zu finden. 
  • Es gibt Anbieter mit Fixbetrag oder auch solche mit variablen Prämien, abhängig von Marktpreisen im Angebot. Finanztip rät zu fixen Prämien, die auch „Garantie“ genannt würden. Damit weiß man von Anfang an, wie viel Geld man bekommt. 
  • Es gibt auch Angebote, die zunächst einen Mindestbetrag garantieren. Und falls dann der Anbieter das Zertifikat besonders lukrativ verkaufen kann, ist vielleicht etwas mehr Geld drin. Der Großteil des Betrags ist einem bei diesem Kombi-Modell demzufolge aber garantiert.

Wichtig: Die Prämie kann nur einmal im Jahr beantragt werden. Wird das Fahrzeug verkauft, kann die Prämie entweder nur vom alten oder vom neuen Besitzer beantragt werden.

© dpa-infocom, dpa:250904-930-998377/1


Von dpa
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