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Veröffentlicht am 13.07.2022 14:52

So kommen Sie ohne Knöllchen aus dem Urlaub zurück

Wer mit dem Auto in ein europäisches Urlaubsland fährt, sollte vorab die lokalen Verkehrsregeln nachlesen. (Foto: Sven Hoppe/dpa/dpa-tmn)
Wer mit dem Auto in ein europäisches Urlaubsland fährt, sollte vorab die lokalen Verkehrsregeln nachlesen. (Foto: Sven Hoppe/dpa/dpa-tmn)
Wer mit dem Auto in ein europäisches Urlaubsland fährt, sollte vorab die lokalen Verkehrsregeln nachlesen. (Foto: Sven Hoppe/dpa/dpa-tmn)

Andere Länder, andere Vorschriften: Die Verkehrsregeln in anderen europäischen Ländern unterscheiden sich zu denen in Deutschland. Das betrifft Geschwindigkeitsbegrenzungen für Autofahrer genauso wie eine Helmpflicht für Radfahrer.

In Deutschland sind es Autofahrer gewohnt, auf der Autobahn häufig so schnell fahren zu können, wie der Verkehr es zulässt. Tempolimits gibt es nur streckenweise. Anders sieht es in den meisten europäischen Urlaubsländern aus. Laut Autoclub Europa (ACE) gilt in der Regel eine Beschränkung von 120 bis 130 Stundenkilometern.

Wer erst seit kurzem (unter drei Jahren) einen Führerschein besitzt, muss in einigen Ländern sogar zusätzlich die Geschwindigkeit um ein paar Stundenkilometer drosseln. In Frankreich sind für Fahranfänger auf Landstraßen maximal 80 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen nur 110 km/h sowie in Italien auf der Autobahn maximal 100 km/h und auf Landstraßen höchstens 90 km/h erlaubt.

In Kroatien gilt für Fahranfänger bis 24 Jahren so ein Tempolimit. Sie dürfen auf Autobahnen nur 120 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und außerorts 80 km/h fahren.

Ein wichtiger Tipp für Eltern mit jungen Kindern, die vor Ort einen Wagen ausleihen möchten: Seit 2020 ist in Italien geregelt, welcher Kindersitz im Auto erlaubt ist. Laut ACE darf man nur ein Modell mit integriertem Alarmsignal nutzen. Darüber hinaus dürfen Autofahrer unabhängig der Lichtverhältnisse nur mit Tages- und Abblendlicht fahren.

Nicht zuletzt sollten Reisende auf die Verkehrsschilder achten, zum Beispiel bei der Aufschrift „zona traffico limitato“, was übersetzt verkehrsberuhigte Zone bedeutet. Zu bestimmten Uhrzeiten dürfen Fahrzeuge in diese Bereiche nicht hineinfahren. Der ACE warnt davor, dieses Verbot zu umgehen. Denn die Bereiche seien videoüberwacht und ein saftiges Bußgeld dem Fahrer in der Regel sicher.

Einschränkungen gibt es übrigens auch in Österreich: In den Sommermonaten ist es verboten, bei Stau die Autobahn zu verlassen und auf Bundes- oder Landstraßen auszuweichen. Wer das Umfahrungsverbot ignoriert, riskiert ein Bußgeld.

Auch Fahrradfahrer sollen sich im europäischen Ausland über die jeweiligen Verkehrsregeln informieren. In Italien müssen laut ACE alle Fahrräder über eine funktionierende Beleuchtung und Rückstrahler verfügen. Im Tunnel und nachts gilt außerdem eine Pflicht zum Tragen einer Warnweste.

In Malta und Finnland gibt es eine grundsätzliche Helmpflicht für Fahrradfahrer, in Spanien und der Slowakei gilt diese außerhalb geschlossener Ortschaften. In Österreich, Kroatien, Schweden, Island, Slowenien, Estland, Tschechien und der Slowakei betrifft die Helmpflicht nur Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 18 Jahren.

© dpa-infocom, dpa:220713-99-09166/2

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