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Veröffentlicht am 08.11.2024 10:10

So viele Bewohner beziehen im Neustädter Landkreis Bürgergeld

Stefan Geuder, stellvertretender Geschäftsführer des Jobcenters, informierte über Eckdaten im Bereich des SGB II in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaft. (Foto: Ute Niephaus)
Stefan Geuder, stellvertretender Geschäftsführer des Jobcenters, informierte über Eckdaten im Bereich des SGB II in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaft. (Foto: Ute Niephaus)
Stefan Geuder, stellvertretender Geschäftsführer des Jobcenters, informierte über Eckdaten im Bereich des SGB II in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaft. (Foto: Ute Niephaus)

„Es gibt kaum ein Thema, das aufgrund der angespannten Wirtschaftslage und Arbeitsmarktsituation so stark polarisiert und so hitzig diskutiert wird, wie das Bürgergeld.“ Dies stellte Stefan Geuder, stellvertretender Geschäftsführer des Jobcenters für Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaft fest.

Derzeit beziehen, statistisch gesehen, 3,2 von 100 Landkreisbewohnern Bürgergeld. Die SGB II-Quote setze die Anzahl der Leistungsberechtigungen in Relation zur Bevölkerung im Alter bis 65 Jahren, so Geuder. In den Landkreisen Erlangen-Höchstadt liegt die Quote bei 2,7 Prozent und in der Stadt Nürnberg bei 10,3 Prozent, führte er zum Vergleich an. Die hiesige Zahl könne als relativ niedrig betrachtet werden. Die vergleichsweise niedrige Quote weise auf eine gute wirtschaftliche und soziale Lage im Landkreis hin.

1328 Familien werden im Jobcenter betreut

Derzeit werden im Jobcenter 1328 Familien betreut – sogenannte Bedarfsgemeinschaften. „Das sind 22 weniger als im Vormonat, die auf Bürgergeld angewiesen sind.“ In den Bedarfsgemeinschaften kümmert man sich um 2612 Personen, von denen 1807 erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind. Den Anteil der ausländischen Frauen und Männer in dieser Gruppe bezifferte Geuder auf 49,2 Prozent. Davon stammen 345 Personen aus der Ukraine, 278 aus acht Flüchtlingsländern – hauptsächlich aus Syrien, Afghanistan und dem Irak. Die anderen kommen aus anderen EU-Staaten oder aus Ländern wie Eritrea, Nigeria, Pakistan, Somalia oder dem Iran.

Die Frage, ob alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten arbeitslos sind, konnte Geuder verneinen. Wenn man von diesen die Erwerbstätigen, Personen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, Menschen, die ihre Kinder betreuen oder Angehörige pflegen, sowie Schüler und Auszubildende abzieht, sind aktuell im Bürgergeldbereich 823 Leute ohne Job. Zusammen mit dem Anteil der Arbeitslosen der Agentur für Arbeit sind es 1707 Erwerbslose, die Arbeitslosenquote beträgt 2,9 Prozent im Landkreis, im Vorjahr waren es 2,4 Prozent. „Wir liegen trotzdem deutlich unter der bundes-, bayern- und mittelfränkischen Quote.“

Seit der eAkte wird papierlos gearbeitet

Geuder beleuchtete in seinem Bericht auch die Kosten für die Unterkunft im Rahmen des Bürgergeldes. Die Prognose lautet 6,5 Millionen Euro. Grundsätzlich trägt der Landkreis die Unterkunftskosten. Um die Kommunen finanziell zu entlasten, beteiligt sich der Bund inzwischen mit 69,5 Prozent an den laufenden Kosten. Folge: von den prognostizierten 6,5 Millionen Euro werden rund 4,5 Millionen seitens des Bundes erstattet.

Ein weiteres Thema, das Geuder aufgriff, betraf die notwendige Digitalisierung im Jobcenter. Durch die Einführung der eAkte 2017 wird nun papierlos gearbeitet, interne Prozesse laufen effizienter, so das Fazit.

Inzwischen können die Bürgerinnen und Bürger viele Anliegen online erledigen. So eingehende Anträge und Dokumente werden automatisiert der jeweiligen eAkte und dem zuständigen Sachbearbeiter zugeordnet. „Das beschleunigt die Bearbeitung erheblich.“ Obwohl die Kundschaft direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Kontakt treten und Dokumente einreichen kann, kommen monatlich rund 1000 Mails, deren Bearbeitung enorme Ressourcen bindet. Deshalb wird der E-Mail-Kanal des Jobcenters zum 1. Dezember 2024 geschlossen. Die Kundschaft soll dann den Postfachservice als sicheren Zugangskanal nutzen. „Niemand wird bei der technischen Umstellung alleingelassen.“

Bürgergeld-App soll 2025 kommen

Ab Januar 2025 geht voraussichtlich die Bürgergeld-App an den Start. Durch die Nachschärfung der Leistungsminderungen (Sanktionen) ist geplant, dass künftig, wenn eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne triften Grund abgelehnt wird, sofort eine Leistungsminderung von 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate erfolgt.

Dasselbe gilt für diejenigen, die bei der Schwarzarbeit erwischt werden oder Termine im Jobcenter ohne wichtigen Grund nicht wahrnehmen. Was die umstrittene Anschubfinanzierung für Langzeitarbeitslose betrifft, so gelte es abzuwarten, ob sich dies durchsetzt.

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