Sommerurlaub: Betrüger locken mit falschen Ferienhäusern | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 11.06.2025 15:06

Sommerurlaub: Betrüger locken mit falschen Ferienhäusern

Täuschend echt: Betrüger kopieren die Inhalte echter Ferienhausportale, um gefälschte Angebote zu erstellen. (Foto: Philipp Laage/dpa-tmn)
Täuschend echt: Betrüger kopieren die Inhalte echter Ferienhausportale, um gefälschte Angebote zu erstellen. (Foto: Philipp Laage/dpa-tmn)
Täuschend echt: Betrüger kopieren die Inhalte echter Ferienhausportale, um gefälschte Angebote zu erstellen. (Foto: Philipp Laage/dpa-tmn)

Wer noch kurzfristig auf der Suche nach einem Ferienhaus für den Sommerurlaub ist, sollte sich vor betrügerischen Angeboten im Internet vorsehen. Ansonsten steht man bei Anreise schlimmstenfalls vor einem Scherbenhaufen: „kein Ferienhaus, kein Ansprechpartner – und kein Geld zurück“. Vor diesem Alptraum warnen nun das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Die Masche: Die angebotenen Unterkünfte existieren in Wirklichkeit gar nicht, die Angaben zu der Immobilie sind ausgedacht, die Fotos von anderen Portalen geklaut.

Skepsis bei der Recherche nach dem Traumferienhaus

Um Ferienhaus-Betrügern nicht auf den Leim zu gehen, reicht oft schon eine gesunde Portion Skepsis: Ein ungewöhnlich niedriger Mietpreis, verglichen mit ähnlichen Angeboten in einer Ferienregion, ist ein erstes, klares Warnzeichen. Weitere mögliche Betrugsmerkmale sind laut den Fachleuten:

  • Die Zahlung geht nur per Vorkasse via Überweisung oder gar Bargeldtransferdiensten wie Western Union oder Moneygram. Generell gilt: Möglichst per Kreditkarte oder Lastschrift zahlen – so bestehen bei Betrug zumindest bessere Rückbuchungschancen.
  • Impressum unvollständig: Es wird kein Firmensitz genannt oder die Steuernummer fehlt.
  • Zum Anbieter ist kein persönlicher Kontakt via Telefon möglich – allenfalls werden Anfragen per E-Mail oder Messenger abgewickelt.

Was im Betrugsfall zu tun ist

Ist man einem Fake-Inserat aufgesessen, sollte man alle Kommunikationsverläufe, Buchungsbestätigungen und Zahlungsnachweise aufbewahren – das gilt auch schon bei Verdachtsfällen. Außerdem sollten Betroffene dann Anzeige erstatten, entweder bei ihrer örtlichen Polizeidienststelle oder im Internet bei der Onlinewache.

© dpa-infocom, dpa:250611-930-655957/1


Von dpa
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