Staatsanwaltschaft fordert hohe Haftstrafe im Dämonenprozess | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 04.11.2024 17:06

Staatsanwaltschaft fordert hohe Haftstrafe im Dämonenprozess

Die Staatsanwaltschaft hat für den Angeklagten sechseinhalb Jahre Freiheitsstrafe beantragt. (Archivbild) (Foto: Heiko Becker/dpa)
Die Staatsanwaltschaft hat für den Angeklagten sechseinhalb Jahre Freiheitsstrafe beantragt. (Archivbild) (Foto: Heiko Becker/dpa)
Die Staatsanwaltschaft hat für den Angeklagten sechseinhalb Jahre Freiheitsstrafe beantragt. (Archivbild) (Foto: Heiko Becker/dpa)

Sechs Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe hat die Staatsanwaltschaft in einem Prozess um mutmaßliche Vergewaltigung und angebliche Dämonenaustreibung in einer größeren Lebensgemeinschaft in Unterfranken beantragt. In einer Drogenentzugsanstalt soll der Angeklagte nach Ansicht der Staatsanwältin nicht untergebracht werden, wie ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. 

Die Nebenklage habe sieben Jahre Gefängnis gefordert, der Pflichtverteidiger des Angeklagten keinen konkreten Antrag gestellt.

Dem Mann, der als Führer der Gemeinschaft gilt, wird vorgeworfen, einem Mitglied seiner Gemeinschaft im Frühjahr 2023 auf verschiedene Weise Gewalt zugefügt zu haben - unter anderem durch Vergewaltigung, Würgen, Beißen und Schlagen. Die 30 Jahre alte Medizinstudentin, die zeitweise mit dem Angeklagten verlobt war, tritt im Prozess als Nebenklägerin auf.

Schlafentzug, Drogen, psychische Manipulation

Der Angeklagte soll nicht nur der 30-Jährigen, sondern mehreren Mitgliedern seiner Lebensgemeinschaft unterstellt haben, von Dämonen besessen zu sein, die ausgetrieben werden müssten. Dies soll er den Aussagen der Bewohner zufolge mit Schlafentzug, Drogen und psychischer Manipulation versucht haben.

Drogen wie Kokain und LSD spielten den Ermittlungen zufolge in der Gruppe eine wichtige Rolle, etwa um Mitglieder von „Parasiten“ zu befreien oder vermeintliches Fehlverhalten zu erkennen. Zu den Methoden des Angeklagten sollen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft auch körperliche Züchtigungen und - soweit es insbesondere Frauen betraf - sexuelle Handlungen gehört haben. 

Zeugen berichten von mehreren Todesfällen

Ein psychiatrischer Gutachter sagte im Laufe des Prozesses aus, dass der 42 Jahre alte Angeklagte durch Drogen zeitweise in einem „Wahn“ gewesen sei, einer Psychose. Ab wann, ist jedoch unklar. Daher könnte der Angeklagte als teilweise schuldunfähig gelten.

In der Wohngemeinschaft in der Nähe von Schweinfurt leben nach Angaben deren Angehöriger ein bis zwei Dutzend Menschen. Anliegen sei, Menschen auf ihrem Weg der Heilung und des Wachstums zu unterstützen. Im Umfeld der Gemeinschaft soll es bereits zu mehreren Todesfällen gekommen sein, unter anderem durch Suizid und Drogen. Mehrere Menschen sind bereits aus der Gemeinschaft ausgestiegen.

Die Hauptverhandlung vor dem Schweinfurter Landgericht hatte bereits im Februar 2024 begonnen. Nach Angaben des Gerichtssprechers werden in der kommenden Woche die Wahlverteidiger des Angeklagten plädieren. Ein Urteil wird im Dezember erwartet.

© dpa-infocom, dpa:241104-930-278819/1


Von dpa
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