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Veröffentlicht am 23.06.2025 15:09

Stadt will Akteneinsicht vor Surfwellen-Entscheidung

Die Ermittlungen zum Unfalltod einer Surferin auf der Münchner Eisbach-Welle sind abgeschlossen. (Foto: Leonie Asendorpf/dpa)
Die Ermittlungen zum Unfalltod einer Surferin auf der Münchner Eisbach-Welle sind abgeschlossen. (Foto: Leonie Asendorpf/dpa)
Die Ermittlungen zum Unfalltod einer Surferin auf der Münchner Eisbach-Welle sind abgeschlossen. (Foto: Leonie Asendorpf/dpa)

Nach Einstellung der Ermittlungen zu dem tödlichen Unfall an der Eisbachwelle berät die Stadt München nun über die Wiedereröffnung des Surfspots. „Das Ziel der Stadt ist jetzt, die Eisbachwelle so bald wie möglich wieder für die Surfenden freizugeben“, sagte der Zweite Bürgermeister Dominik Krause (Grüne) und kündigte ein neues Sicherheitskonzept an. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft München I die Einstellung der Ermittlungen gegen Unbekannt wegen fahrlässiger Tötung mitgeteilt. 

Neues Sicherheitskonzept

Die Stadt will nun nach Angaben Krauses „auf dringenden anwaltlichen Rat hin“ die Ermittlungsakten einsehen. Sollten sich darin keine sicherheitsrelevanten Aspekte finden, stehe einer Öffnung grundsätzlich nichts im Wege, sagte Krause. In den vergangenen Wochen habe die Stadt die Allgemeinverfügung angepasst, die das Surfen an der Eisbachwelle gestatte. Zudem habe man mit der Interessengemeinschaft Surfen in München (IGSM) ein Sicherheitskonzept erstellt, das derzeit noch in der Endabstimmung sei. Darin sollen die Surfer unter anderem verpflichtet werden, eine selbst lösende Fangleine zu benutzen.

Bei dem Unfall Mitte April hatte sich eine Surferin mit der Fangleine oder ihrem Brett verhakt und war unter Wasser geraten. Erst Kräfte der Feuerwehr konnten sie aus den Fluten ziehen. Eine Woche später starb die 33-Jährige aber im Krankenhaus. Nach dem Unfall wurde die Welle gesperrt. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem äußerst tragischen Unglück, das sich trotz umfangreicher Ermittlungen nicht weiter aufklären lasse.

© dpa-infocom, dpa:250623-930-706529/1


Von dpa
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