Ein Strafbefehl für eine Pflegekraft wegen des Drehs eines Erotikvideos während ihrer Arbeit in einem Pflegeheim in Unterfranken ist rechtskräftig. Die Angeklagte habe keinen Einspruch dagegen eingelegt, teilte der Direktor des Amtsgerichts in Bad Neustadt a.d. Saale auf Nachfrage mit. Das Gericht hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schweinfurt den Strafbefehl gegen die 39-Jährige erlassen. Dieser sieht eine Geldstrafe von 2.500 Euro vor.
Auf dem Pornovideo der Frau ist ein kognitiv beeinträchtigter Heimbewohner zu sehen - er soll nicht gewusst haben, dass zu sehen war. Die Tat soll sich zwischen Dezember 2022 und März 2024 ereignet haben, das Video sei live ins Internet übertragen worden. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat sich die Beschuldigte dadurch der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen schuldig gemacht.
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