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Veröffentlicht am 04.10.2025 06:02

Straffreie Abgabe von Springmessern: Angebot wenig genutzt

Bis 1. Oktober konnten Springmesser straffrei abgegeben werden. (Symbolbild) (Foto: Thomas Banneyer/dpa)
Bis 1. Oktober konnten Springmesser straffrei abgegeben werden. (Symbolbild) (Foto: Thomas Banneyer/dpa)
Bis 1. Oktober konnten Springmesser straffrei abgegeben werden. (Symbolbild) (Foto: Thomas Banneyer/dpa)

Die Möglichkeit zur straffreien Abgabe von Springmessern in Deutschland ist nach einer ersten Einschätzung kaum genutzt worden. Die Frist dazu lief zu Monatsbeginn ab. In Sachsen meldete unter den Waffenbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten lediglich der Vogtlandkreis im Südosten des Landes die Abgabe eines Springmessers. Alle anderen Behörden gaben an, dass niemand die Amnestieregelung in Anspruch genommen habe.

Einen bundesweiten Überblick gibt es nicht. Polizei und Innenministerien verschiedener Bundesländer gaben an, die Abgabe werde nicht statistisch erfasst. Entsprechend antworteten zum Beispiel das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalens und das Brandenburger Polizeipräsidium.

Seit wann gilt ein schärferes Waffenrecht?

Bis 1. Oktober konnten illegale Springmesser straffrei und kostenlos bei den Waffenbehörden abgegeben werden. Mit der Änderung des Waffengesetzes im Herbst 2024 gelten für Springmesser mit seitlich herausschnellender Klinge deutlich strengere Regeln. Verstöße gegen das Waffengesetz können nun zum Beispiel eine Geldstrafe nach sich ziehen.

Der Besitz ist noch unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, etwa für Rettungskräfte im Einsatz. Springmesser, deren Klinge einhändig per Knopfdruck oder Hebel frontal aus dem Griff nach vorn in eine feststellbare Position schnellen, waren schon nach alter Rechtslage generell verboten. 

Wie ist die Bilanz in Hessen?

In Hessen stieß die Amnestie-Regelung nach einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) unter Kommunen und Landkreisen auf wenig Resonanz. So sind jeweiligen Angaben zufolge beispielsweise in Frankfurt, Kassel, Wiesbaden und im Landkreis Fulda keine Messer angegeben worden. In Darmstadt habe eine Person von der Amnestie Gebrauch gemacht und zwei Messer abgegeben, hieß es. Bei der Waffenbehörde des Landkreises Gießen landeten drei illegale Springmesser. 

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die Idee einer Amnestie-Regelung im Grundsatz, sie sollte aber dauerhaft gelten. „Straffreiheit ist ein guter Anreiz, den illegalen Besitz schnell zu beenden und das Messer tatsächlich bei einer zuständigen Behörde abzugeben“, sagte der GdP-Vorsitzende Jochen Kopelke der dpa. Solche Messer brauche man nicht im Alltag. 

In einer Stellungnahme der Gewerkschaft zur Evaluierung des Waffenrechts heißt es: „Waffen oder Messer, die sich in Nachlässen befinden oder in Haushalten gefunden und von Bürgerinnen und Bürgern in gutem Glauben zur Polizei gebracht werden, ziehen nach aktueller Rechtslage die Eröffnung eines Strafverfahrens nach sich.“ Dies binde unnötige Ressourcen.

Kopelke sprach sich zudem für ein Verkaufsverbot von Springmessern im Onlinehandel und höhere Strafen aus.

Was sagt die Statistik?

Immer wieder erschüttern Gewalttaten die Öffentlichkeit, bei denen Messer eingesetzt werden. Im vergangenen Jahr wurde laut Statistik des Bundesinnenministeriums bei 6,3 Prozent der vollendeten Gewalttaten - dazu zählen unter anderem Mord, Totschlag, Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung - ein Messer benutzt oder damit gedroht. 

Hessens Innenminister Roman Poseck unterstrich die Gefahren von Messern. „Die Messerangriffe in Mannheim, Solingen und Aschaffenburg haben auf erschreckende Weise gezeigt, wie schnell ein Messer zur Waffe werden kann“, sagte der CDU-Politiker. „Auch das Springmesser zählt dazu. Es ist nach dem Waffengesetz als verbotene Waffen eingestuft. Messer und Waffen haben in unseren Innenstädten nichts verloren; sie gehören aus Straßenbahnen, Zügen und Bussen verbannt.“

© dpa-infocom, dpa:251004-930-120807/1


Von dpa
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