Tante-Enso-Markt in Bruckberg: Das Landratsamt mahnt mehr Jugendschutz an | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 02.12.2025 11:20

Tante-Enso-Markt in Bruckberg: Das Landratsamt mahnt mehr Jugendschutz an

Dem Landratsamt reichen die Jugendschutz-Vorkehrungen im für Karteninhaberinnen und -Inhaber rund um die Uhr zugänglichen Tante-Enso-Markt nicht aus. Die Sorge ist, dass Minderjährige an alkoholhaltige Getränke gelangen könnten. (Foto: Yvonne Neckermann)
Dem Landratsamt reichen die Jugendschutz-Vorkehrungen im für Karteninhaberinnen und -Inhaber rund um die Uhr zugänglichen Tante-Enso-Markt nicht aus. Die Sorge ist, dass Minderjährige an alkoholhaltige Getränke gelangen könnten. (Foto: Yvonne Neckermann)
Dem Landratsamt reichen die Jugendschutz-Vorkehrungen im für Karteninhaberinnen und -Inhaber rund um die Uhr zugänglichen Tante-Enso-Markt nicht aus. Die Sorge ist, dass Minderjährige an alkoholhaltige Getränke gelangen könnten. (Foto: Yvonne Neckermann)

Muss das Angebot des Tante-Enso-Markts außerhalb der personalbetriebenen Zeiten weiter eingeschränkt werden? Das Landratsamt Ansbach hat als Jugendschutzbehörde Bedenken, dass Minderjährige an alkoholische Getränke gelangen könnten, und fordert zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen.

Wenn keine Mitarbeitenden vor Ort sind, können die Räumlichkeiten zwar nur mit einer Kundenkarte betreten werden, die ausschließlich an Personen über 18 Jahre ausgegeben wird. Diese Zugangskontrolle reicht dem Amt jedoch nicht aus. Denn mit einer Karte könnten mehrere Menschen gleichzeitig eintreten, ohne dass am Eingang eine individuelle Altersprüfung stattfindet. Branntweinhaltige Getränke dürften in Automaten nicht angeboten werden – und Märkte wie Tante Enso seien in Zeiten, in denen kein Personal anwesend ist, wie solche zu betrachten. Daher müssten hier besondere Vorkehrungen getroffen werden.

Als Lösung schlägt das Landratsamt vor, alkoholhaltige Getränke in Zeiten ohne Personal nur noch aus besonderen Automaten zu verkaufen, die eine Altersverifizierung verlangen. Alternativ sei ein separater, nur nach Altersnachweis betretbarer Raum denkbar. Man befinde sich diesbezüglich im engen Austausch mit dem Betreiber, heißt es aus Ansbach.

Existenzgefährdung des einzigen Nahversorgers?

Die Geschäftsführung der Enso eCommerce GmbH hat bereits Gesprächsbereitschaft signalisiert. Auch Bürgermeisterin Ursula Weiß könnte sich die vorgeschlagenen Varianten grundsätzlich vorstellen. Die Kommune ist Vermieterin der Liegenschaft und würde gegebenenfalls beim Umbau der Räumlichkeiten unterstützen.

Gleichzeitig befürchtet Weiß eine Existenzgefährdung des einzigen Nahversorgers im Ort. In diesem Jahr musste der Markt seine Verkaufsfläche außerhalb der bayerischen Ladenöffnungszeiten – montags bis samstags zwischen 6 und 20 Uhr – auf 150 Quadratmeter reduzieren, weil nur Kleinstsupermärkte ohne Personal geöffnet sein dürfen. Vorübergehend wurde der Einkauf auch von Karteninhabern auf Anteilseigner eingeschränkt. Dies hatte zu einem Rückgang der Verkaufszahlen geführt, ist aber mittlerweile wieder vom Tisch.

90.000 Euro in Umbaumaßnahme investiert

Der Tante-Enso-Markt ist für Bürgermeisterin Weiß und den Gemeinderat ein Herzensthema. 2023 hatte die Gemeinde rund 90.000 Euro in die Umgestaltung der kommunalen Liegenschaft an der Alten Poststraße investiert, ergänzt durch zahlreiche Arbeitsstunden des Bauhofs. In diesem Jahr kamen weitere 16.500 Euro für die Reparatur der Lüftungsanlage hinzu.

Deshalb informierte Weiß das Gremium in der November-Sitzung über die aktuelle Jugendschutz-Problematik. Die Antwort der Enso-Geschäftsführung auf die Nachfrage des Landratsamts sei auch ihr zugegangen und aus ihrer Sicht überzeugend. „Ich sehe in erster Linie die Eltern in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die Kundenkarte nicht in die Hände von Jugendlichen gerät“, sagte Weiß. Außerdem erhielten Karteninhaber nach jedem Einkauf automatisch einen Beleg per E-Mail. Ein unberechtigter Alkoholkauf würde somit zeitnah auffallen.

Zutritt nur für Volljährige

Im dreiseitigen Schreiben an das Jugendamt, das auch der Redaktion vorliegt, betont Enso-Geschäftsführer Norbert Hegmann, dass das Unternehmen seine Verantwortung für den Schutz Minderjähriger sehr ernst nehme. Da der Zutritt außerhalb der personalbesetzten Zeiten strikt auf Volljährige beschränkt sei, handle es sich aus Unternehmenssicht bei den Läden um für Minderjährige unzugängliche Orte im Sinn des Jugendschutzgesetzes, schreibt Hegmann. Zugang für Jugendliche sei nur durch „kriminellen Missbrauch“ möglich.

Die Beantragung der Kundenkarte umfasse mehrere Hürden: eine digitale Altersprüfung, ein verpflichtendes Lastschriftmandat – das Minderjährige nicht erteilen können – sowie eine externe Bankenprüfung. Seit 2024 kann zudem eine PIN-Sicherung eingerichtet werden. Ergänzend setzt Enso auf Videoüberwachung im Eingangsbereich, um unzulässige Zutritte zu erkennen. Dem Landratsamt reicht dies jedoch nicht.

Hegmann lässt durchblicken, dass die aufgeworfenen Fragen für viele Standortkommunen und das Unternehmen selbst von existenzieller Bedeutung sind und bittet darum, die besonderen Herausforderungen des ländlichen Raums mitzubetrachten, in dem sich klassische Nahversorger zunehmend ausdünnen.


Von YVONNE NECKERMANN
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