Teure Corona-Masken: Kläger pocht auf Zahlung, Bund winkt ab | FLZ.de | Stage

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 10.06.2026 03:02, aktualisiert am 10.06.2026 16:54

Teure Corona-Masken: Kläger pocht auf Zahlung, Bund winkt ab

Kläger Matthias Timm neben seinem Anwalt Dennis Geissler zu Beginn der Bonner Verhandlung. (Foto: Wolf von Dewitz/dpa)
Kläger Matthias Timm neben seinem Anwalt Dennis Geissler zu Beginn der Bonner Verhandlung. (Foto: Wolf von Dewitz/dpa)
Kläger Matthias Timm neben seinem Anwalt Dennis Geissler zu Beginn der Bonner Verhandlung. (Foto: Wolf von Dewitz/dpa)

In einem Streit über Corona-Masken droht dem Bund eine Zahlungspflicht von fast einer halben Milliarde Euro. Der Hamburger Textilhändler Pure Fashion Agency pocht auf eine Vereinbarung vom März 2020, die nach Lesart der Firma ein Kaufvertrag war. 

Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Bonn (Aktenzeichen 1 O 213/25) ließ der Vorsitzende Richter Stefan Bellin keine Tendenz erkennen. „Welche Tatsachen sprechen für einen Kaufvertragsschluss und welche nicht - das ist die große Frage“, sagte er. „Der Fall hat es in sich, das ist ein Fall für die Lehrbücher.“ Ein Urteil soll am 22. Juli gesprochen werden. 

Die Firma beruft sich auf Telefonate und Mails mit dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und mit Beamten des Ministeriums. Sie fordert 287 Millionen Euro plus Zinsen, was sich laut Klägerin auf 464 Millionen Euro summiert. Das Ministerium wertet die Kommunikation hingegen nicht als Kaufvertrag. Diese Haltung bekräftigte der Anwalt des Bundes, Martin Wittmann, bei der Verhandlung vor dem Gericht: „Die Sache ist klar, hier ist kein Vertrag zustande gekommen.“ 

Teure Corona-Altlasten

Der Fall ist einer von zahlreichen Rechtsstreitigkeiten rund um Maskeneinkäufe, die das Bundesgesundheitsministerium 2020 kurz nach Beginn der Corona-Pandemie auf den Weg brachte. Damals bekam das Ministerium Zusagen über viel größere Mengen als erwartet. Das wurde zu einem finanziellen Problem, da die Preise zu dieser Zeit der Pandemie hoch waren und schon wenig später sanken: Man hatte zu teuer eingekauft. 

Der Kläger ist der Hamburger Textilhändler Pure Fashion Agency, dessen Chef Matthias Timm im März 2020 einen überraschenden Telefonanruf vom damaligen Gesundheitsminister bekam. Danach tauschte Timm diverse Mails mit Spahn und zuständigen Beamten aus. 

Kläger Timm sagte nach der Verhandlung zur dpa: „Nach dem persönlichen Gespräch mit Herrn Spahn war mir klar, das ist ein Vertrag - ganz klar.“ Timm war in jungen Jahren Fußballprofi in der 2. Liga, zudem spielte er in der U-18-Nationalmannschaft. Sein Anwalt Dennis Geissler sagte vor Gericht, man sei weiterhin bereit zu einem Vergleich. 

Details zur Mailkommunikation 

Verschiedene Gerichte gaben bereits anderen Masken-Klägern recht, die Corona-Schutzausstattung beschafft hatten. Ihre Ware wurde vom Bund nicht abgenommen oder als mangelhaft zurückgewiesen, was die Lieferanten als Rechtsbruch werteten. 

In vielen Fällen, die vor Gericht landeten, setzten sich die Lieferanten durch. Der Bund muss sich daher auf hohe Zahlungen einstellen. Laut Bundesgesundheitsministerium sind derzeit rund 90 Verfahren mit einem Gesamtstreitwert von 2,3 Milliarden Euro anhängig. Die Zinsen kämen noch dazu, sollten die Forderungen zu einer Zahlungspflicht für den Bund werden.

Rechtskräftig entschieden sind bislang eher kleine Fälle. 14 Verfahren sind den Angaben zufolge abgeschlossen: Drei Urteile gegen den Bund beliefen sich auf insgesamt rund 1,2 Millionen Euro Streitwert, elf Urteile pro Bund bezogen sich auf Verfahren mit einem Streitwert von 59,5 Millionen Euro - diese Zahlung konnte also vermieden werden. 

Das Verfahren vor dem Bonner Gericht ist anders gelagert. Es geht um die Frage, Kaufvertrag ja oder nein. Bundesminister Spahn bat den Textilhändler Matthias Timm am 8. März 2020 telefonisch um Hilfe. Danach tauschten Spahn und der Firmenchef Mails aus, in der das Geschäft vorangetrieben wurde. Er wolle das „heute rechtlich verbindlich [...] einlocken, damit die Masken bei uns in D (Deutschland) landen“, schrieb Spahn am 9. März. Und später: „Jetzt will ich erst mal rechtlich verbindlich das Zeug ;-)“. Transportfragen regle man danach. „So, bin jetzt vorerst raus hier, praktischen Rest mit meinen Leuten klären. Danke!“ Die Mails liegen dpa vor.

Bei der Verhandlung las Richter Bellin die Mails vor. Einmal hielt er inne und fragte in die Runde: „Ist das jetzt eine Pauschalannahme - alles, was kommt, kaufe ich? Da kann man drüber nachdenken.“ 

Ist das ein Kaufvertrag? 

Pure Fashion bekam im März 2020 doch nicht den Zuschlag, so zumindest sieht es das Ministerium. Es argumentierte, dass die Firma nicht seriös sei und wohl eine „mangelnde Bonität“ habe. Diese Begründung ist erstaunlich, da das Ministerium wenig später doch noch Schutzausrüstung bei Pure Fashion kaufte. „Das macht keinen Sinn und zeigt, dass das eine vorgeschobene Begründung ist, über die man unsere Mandantin noch dazu nie informierte“, sagt Pure-Fashion-Anwalt Dennis Geissler. 

Er moniert zudem mangelnde Kommunikation des Ministeriums. So habe er schon vor einem Jahr ein Vergleichsangebot über 175 Millionen Euro gemacht, aber nie eine Antwort bekommen. „Seither tickt die Uhr immer weiter, jeden Tag kommen rund 80.000 Euro an Vollzugszinsen hinzu.“ 

Rolle einer Schweizer Firma mit CSU-Kontakten 

Im Gegensatz zu Pure Fashion bekam eine Schweizer Firma einen großen Auftrag, obwohl deren Angebot teurer war. Die Tochter eines früheren CSU-Politikers war hierbei Vermittlerin gewesen. Über CSU-Kanäle landete das Angebot der Schweizer Firma direkt bei Spahn, wie aus dem Maskenaffäre-Bericht von Sonderermittlerin Margaretha Sudhof (SPD) von 2025 hervorgeht. „Dass Herr Spahn von dem ersten, großen Auftrag an Pure Fashion offenbar plötzlich nichts mehr wissen wollte, könnte dafür sprechen, dass jemandem ein Gefallen getan werden sollte“, sagt Pure-Fashion-Anwalt Geissler. 

Spahn ist inzwischen Fraktionschef der CDU/CSU im Bundestag. Ein Fraktionssprecher sagt, Spahn weise „spekulative Unterstellungen“ zurück. „In der Pandemie ging es Herrn Spahn stets und einzig darum, in Unkenntnis des weiteren Pandemieverlaufs ausreichend Schutzausrüstung zu beschaffen.“

Beim Urteilstermin im Juli könnte das Gericht der Klage stattgeben, sie abweisen oder einen sogenannten Beweisbeschluss treffen. Dann würden Zeugen geladen. Einer davon wäre aller Voraussicht nach: Jens Spahn.

© dpa-infocom, dpa:260610-930-198959/3


Von dpa
north