Knapp ein Jahr nach dem Erfrierungstod einer 33-Jährigen am Großglockner in Österreich ist ihr Freund angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck wirft dem 36 Jahre alten Mann vor, als Führer der Tour seine Bergkameradin „schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert circa 50 Meter“ unter dem höchsten Gipfel des Alpenlandes zurückgelassen zu haben. Der Mann muss sich am 19. Februar wegen grob fahrlässiger Tötung in Innsbruck vor Gericht verantworten. Ihm drohen bis zu drei Jahre Haft.
Die Ermittler erheben zahlreiche Vorwürfe gegen den Mann. So habe er die Unerfahrenheit seiner Begleiterin nicht ausreichend berücksichtigt, das Duo ausrüstungstechnisch nicht auf eine Gefahrensituation vorbereitet und die 36-Jährige in höchster Gefahr nicht an einen möglichst windstillen Ort gebracht. Außerdem habe er eine Kommunikation mit Rettern durch das Lautlos-Schalten seines Handys erschwert.
Angesichts des Sturms in großer Höhe habe die Temperatur unter Berücksichtigung des „Windchill“-Effektes bei minus 20 Grad gelegen.
Die beiden Bergsteiger waren am 18. Januar von Kals zu der folgenschweren Glockner-Besteigung auf 3.798 Metern Seehöhe aufgebrochen. Schließlich war die Frau kurz unter dem Gipfel zu erschöpft, um weiterzugehen. Der 36-Jährige hatte sich nach bisherigen Erkenntnissen allein aufgemacht, um Hilfe zu holen. Einige Stunden später konnte die Frau nur noch tot geborgen werden.
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