Nach dem Tod einer mangelernährten 16-Jährigen in Unterfranken sind die Eltern des Mädchens wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Das Gericht sah jedoch von einer Strafe ab, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Aus Sicht der Kammer sind der 51 Jahre alte Vater und die 48 Jahre alte Mutter vom Tod ihres Kindes schon so schwer getroffen, dass das Verhängen einer Strafe verfehlt wäre.
Die 16-Jährige war am 19. Dezember 2022 nach multiplem Organversagen aufgrund einer Unterernährung gestorben. Bei der rechtsmedizinischen Untersuchung der Leiche wog der zierliche Körper nur noch 19 Kilogramm. Nach den Worten von Oberstaatsanwalt Markus Küstner war die Jugendliche essgestört und mangelernährt, hatte sich kurz vor ihrem Tod mit dem Coronavirus infiziert und litt an einer Magen-Darm-Infektion. Die Eltern sollen trotzdem keinen Arzt verständigt haben. Das psychisch labile Mädchen starb im elterlichen Bett.
Die Anklage lautete auf Aussetzung, gefährliche Körperverletzung und versuchten Totschlag. Es ist nicht klar, ob das Kind bei medizinischer Behandlung noch gerettet hätte werden können. Dennoch sei es sei ein pflichtwidriges Unterlassen der Eltern gewesen, keine Hilfe zu holen, hieß es in der Anklage.
Zu Prozessauftakt hatten die Eltern - die Mutter Erzieherin, der Vater technischer Angestellter in einer Behörde - die Schuld für den Tod ihres jüngsten Kindes auf sich genommen. Die Schülerin habe wegen einer Angststörung nicht in ein Krankenhaus gewollt, und sie hätten auch nicht darauf gedrängt. Ihnen sei nicht bewusst gewesen, dass ihre Tochter lebensgefährlich geschwächt war.
Der Anwalt der 48-Jährigen hatte für seine Mandantin erklärt, sie habe die Gefährlichkeit der Situation nicht wahrgenommen. „Natürlich bewerte ich mein Verhalten im Nachhinein völlig anders. Ich bin sehr traurig und fühle mich Pauline gegenüber sehr schuldig“, hieß es in einer Erklärung, die der Anwalt verlas.
Auch der Vater ließ über seinen Verteidiger mitteilen: „Wir haben uns bis zuletzt nicht vorstellen können, dass Pauline stirbt. Ich hatte bis zuletzt gedacht, dass alles wieder gut wird. (...) Ich hätte dafür sorgen müssen, dass Pauline auch gegen ihren Willen in einem Krankenhaus behandelt wird.“
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätten die Eltern wegen versuchten Totschlags verurteilt werden müssen. Ihr Plädoyer lautete deshalb: zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Forderung der Verteidigung entsprach letztlich dem Urteil. Die Angeklagten verzichteten daraufhin auf Rechtsmittel. Die Richter wandten Paragraf 60 des Strafgesetzbuches an. Darin heißt es: „Das Gericht sieht von Strafe ab, wenn die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre.“
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