Nach zwei Verurteilungen eines Autobahnrasers zu Gefängnisstrafen wegen eines tödlichen Unfalls muss sich das Landgericht Ingolstadt in den nächsten Wochen ein weiteres Mal mit dem Fall befassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte beide Urteile wegen Rechtsfehlern aufgehoben und jeweils an das Ingolstädter Gericht zurückverwiesen.
Der Angeklagte war im Herbst 2019 auf der Autobahn 9 bei Ingolstadt mit mehr als 230 km/h gefahren und in das Heck eines vorausfahrenden Fahrzeugs gerast, das kurz zuvor auf die Überholspur gewechselt war. Der 22 Jahre alte Fahrer des voranfahrenden Wagens hatte keine Überlebenschance.
In dem Bereich der Fernstraße hätte der Unfallverursacher damals maximal 100 Kilometer pro Stunde fahren dürfen. Der angeklagte Deutsche hatte vor dem Unfall seinen Wagen illegal auf rund 575 PS getunt, das Fahrzeug hätte dadurch sogar Tempo 330 erreichen können.
Der Sachverhalt steht durch die bisherigen Prozesse bereits fest. In dem neuen Verfahren geht es darum, nach welchem Paragrafen der heute 27 Jahre alte Angeklagte zu bestrafen ist.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann wegen Totschlags angeklagt, konnte sich aber damit nicht durchsetzen. Er wurde jeweils wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt. Die Richter waren von einem sogenannten Alleinrennen ausgegangen, bei dem es um eine höchstmögliche Geschwindigkeit geht. In dem neuen Prozess wird nun auch geprüft, ob eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Betracht kommt.
Zu Beginn des Verfahrens wurde der Angeklagte zu dem Unfall und seinem damaligen Verhalten als Autofahrer befragt. „Es ging alles viel zu schnell“, sagte er über die Situation direkt vor dem Unglück. Früher habe er eine Affinität zu Fahrzeugen gehabt, nach dem Unfall setze er sich aber nicht mehr gerne rein, sagte er. Jetzt sei er gar nicht mehr an Autos interessiert.
Der Unfallverursacher hatte die Raserfahrt bereits in den bisherigen Verfahren zugegeben und sein Bedauern über den Tod des jungen Mannes ausgedrückt. Für den neuen Prozess sind insgesamt vier Verhandlungstage geplant, das Urteil wird im März erwartet.
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