Tödlicher Sprung auf den Kopf - Haftstrafe für 21-Jährigen | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 04.09.2024 16:46

Tödlicher Sprung auf den Kopf - Haftstrafe für 21-Jährigen

Mit einem Sprung auf den Kopf hat der junge Mann nach Überzeugung des Gerichts einem 46-Jährigen tödliche Verletzungen hinzugefügt. (Archivbild) (Foto: Sina Schuldt/dpa)
Mit einem Sprung auf den Kopf hat der junge Mann nach Überzeugung des Gerichts einem 46-Jährigen tödliche Verletzungen hinzugefügt. (Archivbild) (Foto: Sina Schuldt/dpa)
Mit einem Sprung auf den Kopf hat der junge Mann nach Überzeugung des Gerichts einem 46-Jährigen tödliche Verletzungen hinzugefügt. (Archivbild) (Foto: Sina Schuldt/dpa)

Im Prozess um einen tödlichen Sprung auf den Kopf eines anderen Menschen ist ein 21-Jähriger vor dem Landgericht Bremen wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. „Sie sind verantwortlich für den Tod eines Menschen“, sagte die Vorsitzende Richterin zu dem Angeklagten. 

Die Kammer hat demnach keine Zweifel an der Täterschaft des Mannes. Sie stützte ihre Entscheidung vor allem auf Chatverläufe, überwachte Telefonate und die Aussagen von Zeuginnen und Zeugen. Sie ist sich sicher, dass der junge Mann einigen Menschen von der Tat erzählte, weil diese Details wussten, die sie nur von dem Angeklagten erfahren konnten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision ist möglich.

Sprung mit voller Wucht auf den Kopf

Dem Gericht zufolge waren der Angeklagte, dessen Freunde und der später getötete 46-Jährige in einer Bar und tranken zeitweise auch gemeinsam. Der junge Mann wollte an dem Abend in seinen 21. Geburtstag reinfeiern, trank Alkohol und kiffte. Am späten Abend kam es an einem anderen Ort nahe einer Tischtennisplatte zum erneuten Aufeinandertreffen des jungen Mannes, dessen Freunden und dem 46-Jährigen. Dabei soll es zu einer Auseinandersetzung gekommen sein, der 46-Jährige fiel zu Boden. Nach Überzeugung der Kammer sprang der Angeklagte dann mit voller Wucht auf den Kopf des Mannes, dieser starb an den schweren Verletzungen. 

Der Deutsche, der vor Jahren wegen eines versuchten Totschlags verurteilt wurde, bestritt die Tat vor Gericht, sein Verteidiger beantragte einen Freispruch. 

© dpa-infocom, dpa:240904-930-223049/1


Von dpa
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