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Veröffentlicht am 02.07.2025 10:59

Topf als tödliche Waffe - lange Haft für 90-Jährige

Eine 90 Jahre alte Seniorin muss sich wegen Mordes vor dem Landgericht München I verantworten. (Archivbild) (Foto: Leonie Asendorpf/dpa)
Eine 90 Jahre alte Seniorin muss sich wegen Mordes vor dem Landgericht München I verantworten. (Archivbild) (Foto: Leonie Asendorpf/dpa)
Eine 90 Jahre alte Seniorin muss sich wegen Mordes vor dem Landgericht München I verantworten. (Archivbild) (Foto: Leonie Asendorpf/dpa)

Nach einem tödlichen Angriff mit einem Kochtopf auf ihre engste Freundin ist eine 90 Jahre alte Frau zu acht Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht München I sprach die Seniorin des Totschlags sowie der gefährlichen Körperverletzung schuldig. 

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Seniorin vor einem Jahr ihre 77-jährige engste Freundin im Streit um das Aufräumen von Einkäufen unter anderem mit einem Kochtopf geschlagen und tödlich verletzt hatte. Die Frau sitzt seit der Tat im vergangenen Sommer in Untersuchungshaft. 

Ungewöhnliches Verfahren 

Die Vorsitzende Richterin sprach von einem ungewöhnlichen Verfahren - auch wegen des hohen Alters der Angeklagten. Die beiden Frauen habe über 40 Jahre eine Freundschaft verbunden, die allerdings zunehmend ungleich war. Die Angeklagte habe sich ihrer Freundin geistig überlegen gefühlt, während sie zugleich ihre Hilfe brauchte. 

Kaum Zweifel an Hergang

Bereits mehrfach vor der tödlichen Tat habe die Angeklagte ihre Freundin nicht nur verbal, sondern auch körperlich traktiert - was die Freundin jedoch hingenommen habe, sagte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. 

Die 90-Jährige hatte erst Tage nach dem Vorfall den Notruf gewählt und eine Tote in ihrer Wohnung gemeldet. Bei der Polizei gab sie an, es habe einen Streit gegeben, in deren Verlauf sie zum Kochtopf gegriffen habe. Bereits zu Beginn des Verfahrens war klar, dass es grundsätzlich am Tathergang wenig Zweifel gab. Die Verteidigung hatte jedoch stets moniert, dass die Angeklagte in der nächtlichen Vernehmung nicht ausreichend belehrt worden sei. 

Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes verlangt. Die Verteidigung hatte sich hingegen für Freispruch vom Vorwurf des Mordes und für eine Verurteilung wegen minder schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Bewährungsstrafe ausgesprochen.

© dpa-infocom, dpa:250702-930-746131/1


Von dpa
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