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Veröffentlicht am 06.11.2023 12:55

Umweltverbände: Wärmegesetz verliert Anspruch an Klimaschutz

Das Wärmeplanungsgesetz soll das bereits beschlossene Heizungsgesetz ergänzen. (Foto: Fabian Sommer/dpa)
Das Wärmeplanungsgesetz soll das bereits beschlossene Heizungsgesetz ergänzen. (Foto: Fabian Sommer/dpa)
Das Wärmeplanungsgesetz soll das bereits beschlossene Heizungsgesetz ergänzen. (Foto: Fabian Sommer/dpa)

Mehrere deutsche Umweltverbände haben den aktuellen Entwurf zum Wärmeplanungsgesetz der Bundesregierung kritisiert. Durch mehrere Änderungen im Vergleich zum ersten Entwurf habe der aktuelle „den Anspruch an Klimaschutz verloren“, teilten die Verbände in einem gemeinsamen Papier mit.

Das Papier wurde von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), dem Naturschutzbund (Nabu), dem Deutschen Naturschutzring (DNR) sowie dem World Wildlife Fund (WWF) verfasst. Die Verbände kritisieren unter anderem, dass das Gesetz nicht für eine Wärmewende ausreichen würde, die mit dem Ziel im Einklang stehe, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen.

So sei das Ziel des ursprünglichen Gesetzentwurfs, bis 2030 mindestens 50 Prozent der Wärme durch erneuerbare Energien zu erzeugen, auf 30 Prozent herabgesetzt worden. Zudem gebe es zahlreiche Ausnahmeregelungen und Möglichkeiten zur Fristverschiebung für die Kommunen, die das Gesetz ineffektiv machten. Außerdem sehe der Entwurf keine Bußgelder bei Nichteinhaltung der Vorgaben vor.

Was will das Gesetz?

Das Wärmeplanungsgesetz, das im Bauministerium von Klara Geywitz (SPD) entsteht, soll das bereits beschlossene Heizungsgesetz ergänzen.

Erst wenn eine Wärmeplanung vorliegt, sollen Eigentümer verpflichtet werden, mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu heizen, wenn ihre alte Erdgas- oder Ölheizung irreparabel defekt ist - wobei es Übergangsfristen gibt. Nur in Neubaugebieten gilt bereits ab 2024 die Pflicht, dass nur noch Heizungen installiert werden dürfen, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren.

Für Bestandsbauten soll die kommunale Wärmeplanung der Dreh- und Angelpunkt sein. Nach dem Gesetzentwurf sollen Großstädte spätestens bis zum Mitte 2026 einen Wärmeplan erstellen, kleinere Städte bis zum Mitte 2028. Bürger sollen dann wissen, ob ihr Stadtteil an ein Fernwärmenetz angeschlossen wird oder ob sie etwa über den Einbau einer Wärmepumpe für eine klimafreundliche Heizung sorgen müssen.

Heute soll die zweite Anhörung zum Wärmeplanungsgesetz im Bauausschuss stattfinden.

© dpa-infocom, dpa:231106-99-841324/2


Von dpa
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