Wer im Urlaub Ärger mit gesperrten Pools, ausgefallenen Ausflügen oder schlechter Verpflegung hatte, kann seine Ansprüche auf Entschädigung jetzt einfacher prüfen. Die Verbraucherzentralen haben ihren interaktiven Pauschalreise-Check überarbeitet.
Das kostenlose Online-Tool gibt eine erste rechtliche Einschätzung und erstellt auf Wunsch passgenaue Musterschreiben, mit denen Urlauber Forderungen gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen können. Neu ist, dass der Check auch nach der Rückkehr von einer Reise genutzt werden kann. Bisher war er nur vor der Abreise verfügbar.
So geht es konkret: Reisende müssen die Website verbraucherzentrale.de/pauschalreisecheck aufrufen und dort ihre Angaben zur Reise und zum Problem eintragen. Dann können sie prüfen, ob ein Anspruch besteht ‒ und Musterschreiben herunterladen. Schließlich können sie etwaige Forderungen beim Reiseveranstalter einreichen.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Reisemängel möglichst genau zu dokumentieren, etwa durch Fotos oder Zeugenaussagen. Außerdem sollten Betroffene den Reiseveranstalter unverzüglich informieren, wenn gebuchte Leistungen nicht erbracht werden. So ließen sich Ansprüche auf Preisminderung oder Entschädigung leichter durchsetzen.
Die Verbraucherzentralen arbeiten nach eigenen Angaben unabhängig von Anbietern und beraten Verbraucher seit mehr als 60 Jahren in Fragen des privaten Konsums. Die öffentlich finanzierte und gemeinnützige Organisation bietet persönliche, telefonische oder Video-Beratung an.
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