Das Urteil gegen einen 26-Jährigen im Fall Wunsiedel um den Tod einer Zehnjährigen in einem Kinderheim in Oberfranken ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Nebenklägers in dem Verfahren als unzulässig verworfen. Dies teilte ein Sprecher des Landgerichts Hof mit.
Im März dieses Jahres hatte das Landgericht den Angeklagten unter anderem wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt.
Der Deutsche hat die Zehnjährige in einer Nacht im April 2023 nach einem Einbruch in das Heim in Wunsiedel vergewaltigt. Ein damals elf Jahre alter Junge aus dem Heim soll das Mädchen bei einem Streit später in derselben Nacht getötet haben. Der Junge kann aufgrund seines Alters strafrechtlich nicht belangt werden. Da auch er von dem Angeklagten in der Nacht sexuell missbraucht worden sein soll, war er als Nebenkläger in dem Verfahren zugelassen. Er hatte wie auch die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil eingelegt. Die Staatsanwaltschaft nahm die Revision später zurück.
Der Angeklagte, der früher selbst mehrfach in dem Heim untergebracht war, hatte die Vergewaltigung im Prozess gestanden, eine Beteiligung am Tod des Mädchens aber von sich gewiesen. Diese war auch nicht Teil der Anklage.
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu möglichen Versäumnissen bei Jugendämtern, beim Familiengericht und beim Heim selbst wegen des Verdachts auf Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflichten wurden mittlerweile eingestellt.
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