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Veröffentlicht am 08.05.2026 02:36, aktualisiert am 08.05.2026 04:21

US-Gericht: Globale Zölle rechtswidrig - Trump droht EU

US-Präsident Trump hat Probleme bei der Durchsetzung seiner Zölle. (Archivfoto) (Foto: Matt Rourke/AP/dpa)
US-Präsident Trump hat Probleme bei der Durchsetzung seiner Zölle. (Archivfoto) (Foto: Matt Rourke/AP/dpa)
US-Präsident Trump hat Probleme bei der Durchsetzung seiner Zölle. (Archivfoto) (Foto: Matt Rourke/AP/dpa)

US-Präsident Donald Trump hat mit seiner umstrittenen Zollpolitik erneut eine juristische Niederlage erlitten. Das Gericht für Internationalen Handel in New York erklärte Trumps temporäre Zölle auf Einfuhren aus der ganzen Welt für rechtswidrig. Mit der zeitlich befristeten Abgabe in Höhe von 10 Prozent habe der Präsident seine Befugnisse überschritten, erklärte das Gericht. Unterdessen stellte Trump der EU ein Ultimatum zur Umsetzung ihres Zollabkommens – kommt die Europäische Union dem nicht bis zum 4. Juli nach, drohen deutlich höhere Zölle.

Das Gericht für Internationalen Handel befand, Trump habe das als Grundlage herangezogene Handelsgesetz falsch ausgelegt. Weder die US-Regierung noch die Zollbehörde (CBP) dürften Importabgaben von den Klägern – der US-Bundesstaat Washington und zwei Unternehmen – einfordern. Bereits erhobene Zölle müssten an die Kläger erstattet werden, verfügte das Gericht.

Das Gericht stellte ferner fest, dass die US-Regierung die „fundamentalen internationalen Zahlungsprobleme“, die das Handelsgesetz zur Voraussetzung macht, nicht ausreichend belegen konnte. Zudem ziehe Trumps Erlass Handels- und Leistungsbilanzdefizite heran – obwohl das Gesetz Zahlungsbilanzdefizite zur Bedingung macht.

Die US-Regierung könnte Berufung einlegen. Danach wäre auch der Gang vor das Oberste Gericht möglich. Angesprochen auf die Gerichtsentscheidung zeigte sich Trump unbeirrt. Er wolle ungeachtet weiterhin seine Zollpolitik verfolgen, egal, wie die Justiz entscheide, sagte er vor Journalisten.

Zölle waren Notlösung nach Niederlage vor dem Obersten Gericht

Seit dem 24. Februar 2026 hatten die USA auf die meisten Einfuhren aus dem Ausland einen Zoll von zehn Prozent erhoben. Trump hatte zudem gedroht, den Satz auf 15 Prozent zu erhöhen. Das wäre der Maximalwert, den der Präsident unter Berufung auf das Handelsgesetz aus dem Jahr 1974 für 150 Tage erheben darf. Ein entsprechender Erlass lässt sich aber auch Monate nach der Drohung nicht im Amtsblatt der Regierung finden.

Die neueste Argumentationslinie für globale Zölle war eine Notlösung, nachdem der Supreme Court im Februar bei zuvor verhängten Zöllen ebenfalls festgestellt hatte, dass Trump damit seine Befugnisse überschritten hatte. Damit entzog das Oberste Gericht dem Republikaner die rechtliche Grundlage für seine bisherigen Zölle. Trump hatte sich dabei auf ein Notstandsgesetz aus dem Jahr 1977 gestützt. 

Die Richter stellten klar, dass das US-Parlament allein die Befugnis hat, Steuern und Zöllen zu erheben. Das Notstandsgesetz ermächtige den Präsidenten zwar, bei nationalen Notlagen den Außenhandel zu regulieren, aber nicht zur Erhebung von Zöllen. Für Trump, der immer wieder betont, dass Zölle zu seinen Lieblingsinstrumenten zählen, war das eine große Niederlage. 

Der US-Regierung stehen noch andere Instrumente zur Verfügung, um Zölle etwa für bestimmte Waren oder Branchen zu verhängen - diese kann Trump aber nicht einfach mit seiner Unterschrift nach Belieben verfügen. 

Vor den Zöllen ist nach den Zöllen

Kurz vor der Bekanntgabe der jüngsten Gerichtsentscheidung drängte der US-Präsident die EU noch dazu, endlich den EU-US-Zolldeal umzusetzen. Sollten die Europäer das nicht bis zum 250. Geburtstag der USA – also bis zum 4. Juli – schaffen, drohte er mit deutlich höheren Zöllen.

Mitte August 2025 hatten sich Trump und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in einem Rahmenabkommen auf eine Zollobergrenze von 15 Prozent auf die meisten EU-Warenimporte in die USA geeinigt. Auch für europäische Autos und Autoteile sollte der Satz gelten. Im Gegenzug verpflichtete sich die EU, Zölle auf US-Industriegüter zu streichen und den Marktzugang für US-Agrarprodukte wie Schweinefleisch und Milchprodukte zu erleichtern. 

In der EU laufen zwischen Europaparlament und den Mitgliedsländern noch Verhandlungen, die für die vollständige Umsetzung des Zolldeals notwendig sind. Bei einem Treffen von Vertretern am Mittwoch wurde noch keine Einigung erreicht.

Womit Trump davor gedroht hatte

Vergangene Woche hatte Trump der EU bereits vorgeworfen, sich nicht vollständig an den ausgehandelten Zolldeal zu halten. Als Reaktion kündigte er an, bereits diese Woche die Zölle auf Autos und Lastwagen, die aus der EU in die USA eingeführt werden, von 15 auf 25 Prozent erhöhen. Solche Zollerhöhungen würden vor allem Deutschland treffen.

Eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur beim Weißen Haus, ob die jüngst angedrohte Erhöhung von Zöllen auf Importe von Autos und Lastwagen nun bis zur neuen Frist am 4. Juli vom Tisch sei, blieb zunächst unbeantwortet.

© dpa-infocom, dpa:260508-930-50357/2


Von dpa
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