Verdacht auf millionenschweren Betrug mit Covid-Medikament | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 24.07.2025 09:53

Verdacht auf millionenschweren Betrug mit Covid-Medikament

Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg ermittelt im Zusammenhang mit Betrug bei der Arznei Paxlovid. (Archivbild) (Foto: Fabian Sommer/dpa)
Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg ermittelt im Zusammenhang mit Betrug bei der Arznei Paxlovid. (Archivbild) (Foto: Fabian Sommer/dpa)
Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg ermittelt im Zusammenhang mit Betrug bei der Arznei Paxlovid. (Archivbild) (Foto: Fabian Sommer/dpa)

In Bayern sollen Apotheker und andere Verdächtige das Covid-Medikament Paxlovid illegal auf den Schwarzmarkt gebracht haben. Im Raum steht ein Schaden von rund 2,6 Millionen Euro, wie die bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) in Nürnberg mitteilte. Zwei Beschuldigte sitzen demnach in Untersuchungshaft. Die Haftbefehle seien in München vollstreckt worden, sagte ein Sprecher der Zentralstelle.

Die Spezialstaatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Verdächtigen im Jahr 2023 das verschreibungspflichtige, vom Bund zentral beschaffte Medikament bestellt haben, um es danach „außerhalb des vorgegebenen Verteilungsmechanismus“ an Zwischenhändler auf dem Schwarzmarkt zu verkaufen.

Durchsuchungen in München, Regensburg und Bamberg

Paxlovid wurde im Januar 2022 neu zugelassen. Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hatte es der Bund zentral und in großen Mengen beschafft. Nach einer ärztlichen Verordnung sollten es Patienten in der Apotheke kostenlos bekommen. Nach Angaben der Zentralstelle erhielten der Großhandel und die Apotheken eine Aufwandsentschädigung aus Bundesmitteln dafür, über die gesetzlichen Krankenkasse wurde nicht abgerechnet. 

Vor einer Woche durchsuchten die Ermittler in dem Fall Objekte in München, Regensburg und Bamberg. Dabei seien Unterlagen und Datenträger sichergestellt worden, die nun ausgewertet würden, teilte die Zentralstelle weiter mit. 

Den Beschuldigten wird unter anderem Untreue und vorsätzlicher unerlaubter Großhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zur Last gelegt. Bis zum Abschluss des Falls gilt die Unschuldsvermutung.

© dpa-infocom, dpa:250724-930-833798/1


Von dpa
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