Verfahren zu tödlichem Unfall bei Gödersklingen eingestellt | FLZ.de | Stage

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 04.05.2024 18:08, aktualisiert am 20.08.2024 16:01

Verfahren zu tödlichem Unfall bei Gödersklingen eingestellt

Beim Zusammenstoß dieser beiden Autos zwischen Ansbach und Rügland starb eine 89-jährige Frau, drei weitere Personen wurden verletzt. (Foto: Alexander Biernoth)
Beim Zusammenstoß dieser beiden Autos zwischen Ansbach und Rügland starb eine 89-jährige Frau, drei weitere Personen wurden verletzt. (Foto: Alexander Biernoth)
Beim Zusammenstoß dieser beiden Autos zwischen Ansbach und Rügland starb eine 89-jährige Frau, drei weitere Personen wurden verletzt. (Foto: Alexander Biernoth)

Bei einem schweren Verkehrsunfall zwischen Ansbach und Rügland am 4. Mai 2024 starb eine 89-jährige Frau, drei weitere Personen wurden teils schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den Unfallverursacher inzwischen eingestellt, wie sie am Dienstag mitteilte.

Der 58-jährige Fahrer eines mit insgesamt drei Personen besetzten BMW X1 kam damals nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Mittelfranken gegen 17 Uhr aus Richtung Gödersklingen (Gemeinde Lehrberg, Landkreis Ansbach) und wollte die Staatsstraße ST2255 überqueren. Dabei übersah er offenbar einen Mercedes Vito, der auf der Staatsstraße unterwegs war und aus Richtung Ansbach kam.

Der Vito kollidierte im Kreuzungsbereich mit der linken Fahrzeugseite des BMW. Eine 89-jährige Frau auf der Rücksitzbank erlitt bei dem Zusammenstoß so schwere Verletzungen, dass sie noch an der Unfallstelle starb, obwohl Ersthelfer sofort Wiederbelebungsmaßnahmen einleiteten.

Weitere Beteiligte schwer verletzt

Die zwei weiteren Insassen im BMW - der 58-jährige Fahrer und seine 63-jährige Beifahrerin - sowie die 48-jährige Fahrerin des Mercedes Vito kamen mit teils schweren Verletzungen in umliegende Krankenhäuser.

Die Staatsanwaltschaft Ansbach hat das Verfahren gegen den Unfallverursacher inzwischen eingestellt. Das sei in einer bestimmten Situation möglich. Bei dem Unfall wurde er selbst schwer verletzt und die Mutter seiner Lebensgefährtin getötet. Durch die Folgen seiner Tat sei der Mann genug gestraft, begründete die Staatsanwaltschaft die Tatsache, dass es kein strafrechtliches Nachspiel geben wird.


Von Gudrun Bayer und Ulli Ganter
north