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Veröffentlicht am 23.04.2025 04:03

Vergangenes Jahr fast drei Tierschutz-Delikte am Tag

Wer ein Tier ohne vernünftigen Grund tötet oder quält, verstößt gegen das Tierschutzgesetz. (Symbolbild) (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
Wer ein Tier ohne vernünftigen Grund tötet oder quält, verstößt gegen das Tierschutzgesetz. (Symbolbild) (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
Wer ein Tier ohne vernünftigen Grund tötet oder quält, verstößt gegen das Tierschutzgesetz. (Symbolbild) (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Im vergangenen Jahr hat es in Bayern täglich fast drei Tierschutz-Delikte gegeben. 1.031 Straftaten nach dem Tierschutzgesetz wurden nach Angaben des bayerischen Landeskriminalamts 2024 verzeichnet. 2023 hatte die Zahl mit 1.045 Straftaten ähnlich hoch gelegen. 

Die Zahl der Verstöße dürfte aber höher liegen. Das LKA bezieht sich auf Daten aus der polizeilichen Kriminalstatistik. Diese registriert Straftaten (Paragraf 17), aber keine Ordnungswidrigkeiten (Paragraf 18) nach dem Tierschutzgesetz. Um welche Straftaten es sich genau handelt, wird nicht einzeln erfasst.

Tierschützer fordern strengere Strafen

Der bayerische Tierschutzbund geht von einer hohen Dunkelziffer aus. Es werde wahrscheinlich nur die Spitze des Eisbergs an Verstößen etwa gegen das Tierschutzgesetz und die Hundehalteverordnung aufgedeckt und angezeigt, sagte die Präsidentin Ilona Wojahn. „Wir würden uns strengere Strafen wünschen, viele Anzeigen werden eingestellt.“

In der Regel gingen beim Tierschutzbund wöchentlich ein bis zwei Anzeigen von besorgten Tierfreunden darüber ein, dass Tieren physische oder psychische Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt würden, sagte der für Rechtsfragen zuständige Experte Robert Derbeck. 

Lange Aufarbeitung

Bei den Anzeigen handele es sich überwiegend um Ordnungswidrigkeiten, für die kommunale Stellen wie Veterinäramt oder Naturschutzbehörde zuständig seien, sagte Derbeck. In diesen Fällen erhalte der Tierschutzbund aus Datenschutzgründen keine Rückmeldung mehr, ob sich an den bemängelten Zuständen etwas ändere. Bei Straftaten seien die Staatsanwaltschaften zuständig. Aber auch da vergingen oftmals Jahre, bis ein Fall abgeschlossen sei, sagte er.

Für Schlagzeilen sorgen vor allem mögliche Tierschutzverstöße in der Landwirtschaft und auf Schlachthöfen. Die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in Kulmbach überwacht und kontrolliert rund 600 Großbetriebe in diesem Bereich. Wie viele Mängel dabei im vergangenen Jahr registriert wurden, war noch unklar. Die Jahresstatistik ist einer Sprecherin zufolge bisher nicht fertiggestellt.

© dpa-infocom, dpa:250423-930-458951/1


Von dpa
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