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Veröffentlicht am 30.01.2026 14:58

Vorsicht auf Kreuzfahrten: Mexiko geht gegen Vapes vor

Kreuzfahrtpassagiere aufgepasst: Seit Januar 2026 sind Einfuhr und Verkauf von Vapes und E-Zigaretten in Mexiko verboten, auch für Touristen. (Foto: Gustavo Villegas/epa/dpa-tmn)
Kreuzfahrtpassagiere aufgepasst: Seit Januar 2026 sind Einfuhr und Verkauf von Vapes und E-Zigaretten in Mexiko verboten, auch für Touristen. (Foto: Gustavo Villegas/epa/dpa-tmn)
Kreuzfahrtpassagiere aufgepasst: Seit Januar 2026 sind Einfuhr und Verkauf von Vapes und E-Zigaretten in Mexiko verboten, auch für Touristen. (Foto: Gustavo Villegas/epa/dpa-tmn)

Seit dem 17. Januar verbietet ein neues Gesetz den Import, den Vertrieb und den Verkauf von Vapes und E-Zigaretten. Das kann auch für Touristen - etwa anlässlich der Fußball-WM in Mexiko und den USA - zum Problem werden, davor warnt etwa der ADAC. 

Insbesondere Passagiere von Kreuzfahrtschiffen, die unter anderem in mexikanischen Häfen anlegen, sollten darauf achten, solche Geräte nicht mit an Land zu nehmen. Darauf macht zusätzlich das Fachportal „cruisehive“ aufmerksam. 

Denn, wenn Kreuzfahrtpassagiere beim Landgang über den Hafen einreisen und mit einem der Geräte den Zoll durchlaufen, kann das bereits als illegale Einfuhr gewertet werden und hohe Strafen nach sich ziehen. 

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass das Verbot für diverse Arten von Vapes gilt, also auch für Einweg-E-Zigaretten, nachfüllbare Modellen, Pod-Systeme und Geräte ohne Nikotin. 

Das Rauchen in der Öffentlichkeit ist in Mexiko schon länger verboten, darauf weist auch das Auswärtige Amt in seinen Sicherheitshinweisen aufmerksam.

Diese Strafen drohen bei einem Verstoß gegen das Vape-Verbot

Der ADAC listet mögliche Konsequenzen für Verstöße gegen die geltenden Gesetze in Mexiko: 

  • Einfuhr von E-Zigaretten und Vapes: Geldstrafen ab etwa 830 Euro bis zu Haftstrafen bei mehreren Geräten
  • Rauchen und Verdampfen in öffentlichen Räumen oder verbotenen Bereichen: Geldstrafen ab 50 bis etwa 300 Euro oder Haft bis zu 36 Stunden

Für den Verkauf oder das Bewerben von Vapes und Co. drohen demnach sogar fünfstellige Geldstrafen bis zu 10.400 Euro oder Gefängnisstrafen von bis zu acht Jahren.

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte die Geräte auf Reisen nach Mexiko am besten einfach ganz Zuhause lassen, rät „cruisehive“.

© dpa-infocom, dpa:260130-930-620243/1


Von dpa
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