Die Causa Daniel Halemba taugt fast schon zu einem spannungsgeladenen Krimi gespickt mit dramatisch-kuriosen Elementen, jeder Menge Fragwürdigkeiten und unerwarteter Wendungen. Vom 7. Januar an steht der AfD-Politiker nun vor dem Amtsgericht Würzburg - mehr als zwei Jahre nach einem Haftbefehl für den damals frisch in den bayerischen Landtag gewählten Abgeordneten. Eine Chronologie:
14. September 2023: Razzia bei der Würzburger „Burschenschaft Teutonia Prag“, deren Mitglied Halemba nach eigenen Angaben seit 2021 ist und in deren Gebäude in Würzburg er wohnt. Laut Staatsanwaltschaft gibt es den Verdacht, dass sich im Verbindungshaus der Burschenschaft Gegenstände mit Kennzeichen der Partei der Nationalsozialisten (NSDAP) befinden könnten.
Die Ermittlungen richten sich gegen Halemba und vier weitere Mitglieder der Studentenverbindung. Die Polizei stellt mutmaßliche Beweismittel sicher.
8. Oktober 2023: Bei der Landtagswahl wird Halemba ins Parlament gewählt. Er führt den Würzburger AfD-Kreisverband an. Mit damals 22 Jahren ist er der jüngste Politiker im Gremium. Abgeordnete genießen Immunität. Diese greift aber erst mit der konstituierenden Sitzung, die für den 30. Oktober um 15.00 Uhr angesetzt ist.
26. Oktober 2023: Die Staatsanwaltschaft Würzburg erwirkt beim Amtsgericht einen Haftbefehl gegen Halemba unter anderem wegen Volksverhetzung. Sie will ihn in Untersuchungshaft sehen wegen Verdunklungsgefahr: Es gebe Hinweise, dass Halemba Einfluss auf aussagebereite Zeugen nimmt. Sein Anwalt weist die Vorwürfe zurück und vermutet ein Komplott.
27. Oktober 2023: Die AfD teilt mit, dass einer ihrer Abgeordneten per Haftbefehl gesucht wird. Halemba ist zu diesem Zeitpunkt offensichtlich bereits untergetaucht.
30. Oktober 2023: Polizisten nehmen den 22-Jährigen bei Stuttgart fest. Mittels Fahndungsmaßnahmen wie Handyortung kommen die Beamten dem Studenten auf die Spur.
Sein Anwalt legt Beschwerde gegen den Haftbefehl ein. Der Politiker bewertet den Haftbefehl gegen ihn als Repression der Staatsregierung gegen die AfD.
Gegen 15.00 Uhr beginnt am 30. Oktober 2023 die konstituierende Sitzung des Landtags - ohne Halemba. Am Ende wird in einem historisch außergewöhnlichen Schritt seine Immunität aufgehoben. Alle Fraktionen außer der AfD stimmen dafür.
Gegen 20.00 Uhr setzt das Amtsgericht den Haftbefehl gegen Halemba unter Auflagen außer Vollzug. Er muss sich nun einmal wöchentlich an seinem Wohnsitz Würzburg bei der Polizei melden. Zudem ist ihm der Kontakt zu Mitgliedern der „Burschenschaft Teutonia Prag zu Würzburg“ untersagt.
31. Oktober 2023: Der AfD-Politiker nimmt an der Plenarsitzung des Landtags teil. Er ist der jüngste Abgeordnete im neuen Plenum.
7. Dezember 2023: Der Verfassungsschutz teilt mit, dass er die „Burschenschaft Teutonia Prag zu Würzburg“ beobachtet. Es lägen hinreichend gewichtige Anhaltspunkte dafür vor, dass von deren Aktivitäten Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgingen.
Am Abend beschäftigt sich der AfD-Bundesvorstand mit Halemba. Dabei geht es nach Medienberichten auch um mögliche Verstöße gegen AfD-Regularien, die Halemba als Würzburger AfD-Kreisvorsitzendem vorgeworfen werden.
12. Dezember 2023: Die Parteispitze geht auf Distanz zu Halemba und fordert den bayerischen AfD-Landesvorstand auf, ein Parteiausschlussverfahren einzuleiten. Halemba gilt als Rechtsaußen in der bayerischen AfD.
14. Dezember 2023: Halemba teilt mit, er gebe mit sofortiger Wirkung alle Parteiämter - gemeint sind der Kreisvorsitz sowie ein Amt im unterfränkischen Bezirksvorstand - zurück. Zudem lasse er seine Mitgliedsrechte in der Partei ruhen. Zuvor hatte der bayerische AfD-Landesvorstand entschieden, ein Parteiausschlussverfahren gegen den 22-Jährigen zu prüfen.
13. Januar 2024: Der AfD-Landesparteitag fordert Halemba auf, unverzüglich sein Mandat niederzulegen. Ein entsprechender Antrag von 161 Parteimitgliedern erhält in Greding eine Mehrheit von gut 57 Prozent der Stimmen. Halemba ist an die Aufforderung nicht gebunden.
Derweil wird bekannt, dass der Landesvorstand eine zweijährige parteiinterne Ämtersperre gegen Halemba vorgeschlagen hat. Ursprünglich war ein Parteiausschlussverfahren gegen den Burschenschafter erwogen worden.
Dem 22-Jährigen wird vorgeworfen, bei der Listenaufstellung für die Landtagswahl im Oktober 2023 zu seinen Gunsten getrickst zu haben. Allerdings hätten die internen Prüfungen die ursprünglichen Vorwürfe nicht in vollem Umfang bestätigt, heißt es vom Landesvorstand.
18. Januar 2024: Die AfD-Fraktion im Landtag stellt sich mehrheitlich hinter ihren umstrittenen Jung-Parlamentarier und gegen einen Beschluss des eigenen Parteitages. Halemba legt sein Abgeordnetenmandat nicht nieder.
23. Januar 2024: Das Landgericht Würzburg hebt den bereits gegen Auflagen außer Vollzug gesetzten Haftbefehl gegen Halemba auf. Bei den Ermittlungen wegen des Verdachts auf Volksverhetzung bestehe keine Gefahr mehr, dass Halemba Beweise manipulieren oder Zeugen beeinflussen könne.
19. April 2024: Nach monatelangen Ermittlungen wegen Volksverhetzung wirft die Staatsanwaltschaft Halemba nun auch Geldwäsche, Nötigung und Sachbeschädigung vor. Seine Immunität wird am 25. April erneut aufgehoben.
6. Mai 2024: Ein Parteisprecher teilt mit, dass der Bundesvorstand ein Parteiausschlussverfahren gegen Halemba beantragt hat. Über die mögliche Eröffnung eines Ausschlussverfahrens muss ein Schiedsgericht entscheiden.
31. Mai 2024: Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Halemba unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der Geldwäsche. Einige Teile des Ermittlungsverfahrens werden dagegen eingestellt.
Zuständig ist eine Jugendkammer beim Amtsgericht Würzburg, weil der Politiker bei einem Teil der vorgeworfenen Handlungen aufgrund seines Alters noch unter Jugendstrafrecht fällt.
Halemba weist alle Vorwürfe zurück. Er gehe davon aus, dass es zu einem Freispruch komme, sagt er immer wieder. Der damals 22-Jährige sieht in der Anklage einen politisch motivierten Angriff gegen die AfD.
30. September 2024: Medienberichten zufolge darf Halemba vorerst in der Partei bleiben. Ein vom Bundesvorstand beantragtes Parteiausschlussverfahren endet mit einem Vergleich. Ein Parteisprecher bestätigt, dass Halemba eine Ämtersperre von 18 Monaten erhalten soll.
11. Dezember 2024: Das Amtsgericht teilt mit, die Verfahrensakten seien an die Jugendkammer am Landgericht zur Prüfung der Übernahme des Verfahrens übermittelt worden - wegen des besonderen Umfangs. Die Staatsanwaltschaft wird zudem um Nachermittlungen gebeten.
26. März 2025: Die Große Jugendkammer des Landgerichts lehnt die Übernahme des Verfahrens ab. Ein besonderer Umfang der Sache ergebe sich weder aufgrund einer etwaigen Vielzahl von Verfahrensbeteiligten noch aus einer Vielzahl an Taten.
21. August 2025: Das Amtsgericht Würzburg lässt die Anklage wegen Volksverhetzung, Geldwäsche, Sachbeschädigung, Nötigung und versuchter Nötigung zu - nicht aber wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Vom 7. Januar 2026 an sind insgesamt acht Verhandlungstage gegen den mittlerweile 24-Jährigen terminiert.
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