Wann Baustein plus Baustein gleich Pauschalreise ist | FLZ.de | Stage

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 13.05.2024 16:04

Wann Baustein plus Baustein gleich Pauschalreise ist

Bei Pauschalreisen übernimmt ein Reiseveranstalter die Verantwortung bei Problemen wie Flugverspätungen oder Hotelumbuchungen. (Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa)
Bei Pauschalreisen übernimmt ein Reiseveranstalter die Verantwortung bei Problemen wie Flugverspätungen oder Hotelumbuchungen. (Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa)
Bei Pauschalreisen übernimmt ein Reiseveranstalter die Verantwortung bei Problemen wie Flugverspätungen oder Hotelumbuchungen. (Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa)

Bei Problemen vor oder während der Reise ist eine Pauschalreise die einfachste Variante. Denn der eine Reiseveranstalter kümmert sich dann stellvertretend für den Urlauber oder die Urlauberin, erklärt Julia Zeller von der Verbraucherzentrale Bayern.

Etwa, wenn der Flug verspätet ist und Hotel oder Mietwagen umgebucht werden müssen. Die Reisenden haben außerdem keine Zusatzkosten, sondern Anspruch auf Ersatzleistungen. Anders sieht es aus, wenn verschiedene Urlaubsbausteine wie Flug, Mietwagen und Unterkunft einzeln gebucht wurden - dann hat man unterschiedliche Vertragspartner und muss sich selbst kümmern. 

Zwei Reiseleistungen sind eine Pauschalreise

Individuell oder pauschal? Der Fall ist eindeutig, wenn man alles im Paket im Reisebüro vor Ort oder bei einem Anbieter von Pauschalreisen eingekauft hat. Aber was vielen nicht klar ist: „Sobald ich bei einem Buchungsportal wie Booking oder Expedia zwei Reiseleistungen in einem Buchungsvorgang gebucht habe, handelt es sich automatisch um eine Pauschalreise“, sagt Julia Zeller. „Das ist gesetzlich vorgegeben.“

Keine Pauschalreise sei es, wenn die Posten einzeln abgerechnet würden, also zuerst die Buchung für die Unterkunft abgeschlossen und danach ein Flug gebucht würde. „Ein Indiz für eine Pauschalreise ist dagegen, wenn man auf der Rechnung unterm Strich eine Summe hat und darüber die einzelnen Posten aufgelistet sind“, erklärt die Verbraucherschützerin. In dem Fall gelten für die Urlauber alle Vorteile einer Pauschalreise - also auch nur ein Ansprechpartner für Probleme.

© dpa-infocom, dpa:240513-99-16676/2


Von dpa
north