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Veröffentlicht am 05.01.2026 13:44

Wann zugeschneite Schilder gültig bleiben

Tempolimits und andere runde Schilder sind bei starker Verschneiung oft nicht mehr erkennbar: Eine Befolgung kann dann nicht immer erwartet werden. (Foto: Ina Fassbender/dpa-tmn)
Tempolimits und andere runde Schilder sind bei starker Verschneiung oft nicht mehr erkennbar: Eine Befolgung kann dann nicht immer erwartet werden. (Foto: Ina Fassbender/dpa-tmn)
Tempolimits und andere runde Schilder sind bei starker Verschneiung oft nicht mehr erkennbar: Eine Befolgung kann dann nicht immer erwartet werden. (Foto: Ina Fassbender/dpa-tmn)

Je nach Region hat es in letzter Zeit schon mal tüchtig geschneit. Während die Straßen meist irgendwann geräumt sind, können Schilder am Rand noch völlig schnee- oder eisbedeckt sein. Lesbar sind sie dann nicht mehr. Was gilt in dem Fall?

Grundsätzlich müssen Verkehrszeichen laut dem ADAC immer so aufgestellt sein, dass sie unterwegs mit raschem Blick und ohne weiteres Überlegen deutlich erkennbar sind. Ist ein Zeichen nur leicht verschneit, aber klar erkennbar, bleibt es gültig. Denn auch völlig verschneit oder verschmutzt bleiben manche Schilder schon anhand ihrer Form klar ersichtlich und gültig.

Das Stoppschild ist ein Beispiel dafür. Dessen Form – achteckig – ist auch bei Schnee problemlos zu identifizieren. Auch das dreieckige „Vorfahrt-gewähren“-Schild bleibt durch seine unverkennbare Form und die nach unten zeigende Spitze stets erkennbar. 

Tempo 70 oder Tempo 100 - Schilder erraten schwer gemacht

Bei den vielen dreieckigen Gefahrzeichen mit der Spitze nach oben aber wird es schwieriger. Das ist auch bei Verkehrsschildern der Fall, deren Bedeutung nicht allein an der Form erkennbar ist. Dazu zählen etwa runde Verbots- und Beschränkungsschilder - so auch zum jeweiligen Tempolimit.

Sind solche stark verschneit oder verschmutzt, könne nicht erwartet werden, dass man sie zuverlässig befolge - da sie einfach nicht lesbar sind. Wer dann dennoch geblitzt werden sollte, muss im Bußgeldverfahren nachweisen, dass das Schild zugeschneit war - etwa durch Fotos, Zeugen oder ein Wettergutachten.

Eine Ausnahme gilt aber für Ortskundige, die manche Strecken regelmäßig fahren. Der Verkehrsclub nennt ein Beispiel: Wer auf seinem Weg zur Arbeit geblitzt wird, kann sich als Entschuldigung für das Tempovergehen nicht darauf berufen, dass das entsprechende Schild zugeschneit gewesen war.

An gängige Tempolimits halten und angepasst fahren

Grundsätzlich rät der Autoclub beim Fahren dazu, sich auch bei verschneiten Schildern an die gängigen Tempolimits inner- und außerorts zu halten und mit angepasstem Tempo zu fahren - das ist aber ohnehin ein genereller Ratschlag. Anhalten, Aussteigen und etwa ein vereistes Schild freikratzen, müsse aber niemand, das sei im Einzelfall auch viel zu gefährlich.

Beim Parken könne es anders aussehen, so ein Clubjurist in einem ADAC-Online-Video. Im Einzelfall könne es schon erwartet werden, ein zugeschneites Schild kurz zu säubern, um zu gucken, welche Regelung gilt. Dabei kann aber nichts Unmögliches verlangt werden, etwa, wenn man nicht ans Schild kommt, weil es zu hoch hängt. Dann rät der Jurist, das Schild und die genauen Umstände vor Ort kurz zu fotografieren.

© dpa-infocom, dpa:260105-930-500435/1


Von dpa
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