Nach dem umstrittenen Eingriff bei der Polizei in Washington hat der Generalstaatsanwalt des Bundesbezirks eine Klage gegen die Trump-Regierung auf den Weg gebracht. „Die Maßnahmen der Regierung sind dreist und rechtswidrig“, schrieb Brian Schwalb auf der Plattform X. Er warf der Regierung vor, unrechtmäßig gehandelt und ihre Befugnisse missbraucht zu haben, als sie die Polizei unter Bundeskontrolle gestellt hatte. Seit US-Präsident Donald Trump das am Montag per Dekret angeordnet hatte, herrscht Streit darüber, wer in der US-Hauptstadt das Sagen hat.
US-Justizministerin Pam Bondi machte nochmals deutlich, dass jegliche Direktive bei dem von ihr zum Notstands-Polizeipräsidenten bestimmten Terry Cole liege. Schwalb zufolge ist Washingtons Polizeichefin Pamela Smith dagegen nicht gesetzlich verpflichtet, der Anordnung Folge zu leisten und ihr Kommando an Cole abzutreten.
Wegen angeblich ausufernder Kriminalität hatte Trump verfügt, dass die Polizei im Hauptstadtbezirk Washington vorerst Justizministerin Bondi untersteht. Diese setzte ihrerseits den Chef der US-Drogenbekämpfungsbehörde DEA, Cole, als Polizeiführung ein.
Trump stützt sein Dekret auf ein Gesetz namens „Home Rule Act“, das im Notstand die Polizei in Washington unter Bundeskommando stellt. Laut Schwalb gibt das Gesetz nur her, dass der US-Präsident Washingtons Bürgermeisterin Muriel Bowser anweisen darf, wie Vollzugsbehörden eingesetzt werden sollen.
Im Zuge seines Notstands-Dekrets für die Hauptstadt hatte Trump auch Truppen der Nationalgarde nach Washington beordert. US-Medien berichteten von Geländewagen und Laufpatrouillen der Einheit in der Nähe von Monumenten wie der National Mall. Im Fokus Trumps – und damit der Strafverfolgungsbehörden – stehen vor allem Migranten, die sich womöglich ohne Aufenthaltsgenehmigung im Land aufhalten, sowie Obdachlose auf den Straßen und Plätzen der Stadt.
Wie US-Medien berichten, begannen Polizeikräfte am Donnerstagabend damit, einzelne Zeltlager zu räumen und die Bewohner aufzufordern, in Obdachlosenunterkünften unterzukommen, um keine Festnahme zu riskieren.
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