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Wer wird Bürgermeister von Steinsfeld? Stimmzettel könnte leer bleiben

Wem die Steinsfelder am 8. März ihr Kreuzchen geben können, steht noch nicht fest. Im Zweifelsfall schreiben sie auf einen Blanko-Stimmzettel den Namen einer Person, die sie für geeignet halten.  (Symbolbild: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa)
Wem die Steinsfelder am 8. März ihr Kreuzchen geben können, steht noch nicht fest. Im Zweifelsfall schreiben sie auf einen Blanko-Stimmzettel den Namen einer Person, die sie für geeignet halten. (Symbolbild: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa)
Wem die Steinsfelder am 8. März ihr Kreuzchen geben können, steht noch nicht fest. Im Zweifelsfall schreiben sie auf einen Blanko-Stimmzettel den Namen einer Person, die sie für geeignet halten. (Symbolbild: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa)

Am Donnerstag, 8. Januar, endet die reguläre Frist für die Einreichung von Vorschlägen für die Kommunalwahl am 8. März. In den meisten Gemeinden der Region spielt dieses Datum keine Rolle, denn dort sind die Dinge geregelt. Anders in Steinsfeld, wo die entscheidende Personalfrage nach wie vor offen ist. Wie es dort jetzt weitergeht.

Eigentlich schien monatelang alles klar. Bürgermeisterin Margarita Kerschbaum hatte angekündigt, sich bei der Kommunalwahl 2026 erneut um den Chefsessel im Rathaus bewerben zu wollen. Entsprechend groß war die Überraschung, als sie am Mittwoch, 10. Dezember, bei der Versammlung der Wählergruppe Steinsfeld, in der sie offiziell nominiert werden sollte, erklärte, doch nicht antreten zu wollen.

Zweite Liste mischt in Steinsfeld mit

Sie führte dafür persönliche Gründe an. Ein Zusammenhang mit der Entscheidung mehrerer Gemeinderatsmitglieder, eine zweite Liste für das Votum zum Gemeinderat zu initiieren, liegt aber nahe. Bisher hatte es in Steinsfeld nur eine Liste gegeben, eben jene der Wählergruppe Steinsfeld.

Hinzu kam nun der Wahlvorschlag der Bürgerliste Steinsfeld, über den am Montag, 15. Dezember, abgestimmt wurde. Bei der Versammlung herrschte Rekordandrang. Betont wurde dort, dass nie die Absicht bestanden habe, einen eigenen Bürgermeisterkandidaten oder eine Bewerberin aufzustellen.

Daran hat sich seither nichts geändert, wie Ratsmitglied Dr. Georg Huggenberger, einer der Initiatoren der Bürgerliste, nun auf Anfrage der Redaktion bestätigte. Aktueller Stand sei, dass ein damit beauftragter Vertreter der Bürgerliste Kontakt mit Verantwortlichen der Wählergruppe Steinsfeld aufnehme, um über die Möglichkeiten zu reden, noch rechtzeitig einen Bürgermeisterkandidaten oder eine -kandidatin für die Gemeinde zu finden. Ob sich da bis zum 8. Januar noch etwas Konkretes tue, sei wegen der aktuellen Feiertags- und Wochenend-Konstellation schwer zu sagen, so Huggenberger.

Aus den Reihen der Wählergruppe Steinsfeld um Listenführer Bernd May war kurzfristig keine Stellungnahme zu bekommen. Altbürgermeister Hans Beier, der als Gemeindewahlleiter fungiert, erklärte aber gegenüber unserer Zeitung, dass es dort nach seiner Kenntnis bisher keine neue Entwicklung gibt.

Verlängerung bis 15. Januar?

Damit wird es nun immer wahrscheinlicher, dass in Steinsfeld die reguläre Frist für die Einreichung eines Vorschlags zur Bürgermeisterwahl verstreicht. Hier greift dann zunächst ein vom Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz vorgesehener Verlängerungsautomatismus. Dieser besagt, dass, sollte bis zum 59. Tag vor dem Wahltermin, was der 8. Januar 2026 ist, kein Wahlvorschlag eingereicht worden sein, noch die Möglichkeit besteht, bis 18 Uhr des 52. Tags vor dem Wahltag weitere Wahlvorschläge einzureichen. Das wäre dann also Donnerstag, 15. Januar.

Weil keineswegs sicher ist, dass es bis dahin mit einem Wahlvorschlag klappt, müssen die Gedankenspiele für Steinsfeld schon etwas weiter gehen. Demnach würde sich, sollte auch diese zweite Frist verstreichen, laut einer Auskunft der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg folgende Konstellation ergeben. Gewählt werden würde am Sonntag, 8. März, in der Gemeinde Steinsfeld in jedem Fall ein neues zwölfköpfiges Kommunalgremium. Auch eine Bürgermeisterwahl fände statt, im Zweifelsfall mit einem Blanko-Stimmzettel, auf den Wahlberechtigte den Namen einer von ihnen für geeignet gehaltenen Person aus der Gemeinde schreiben können.

Absolute Mehrheit oder Stichwahl

Hier würde dann das Auszählungsergebnis entscheiden. Sollte beim entsprechenden Bürgermeister-Wahlgang am 8. März auf eine Person, die die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt, die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen entfallen, steht ihr das Bürgermeisteramt zu, wenn sie die Wahl annimmt.

Sollte es im ersten Wahlgang keine solche absolute Mehrheit geben, käme es zur Stichwahl der beiden Personen mit den höchsten Stimmenanteilen. Sollte eine diese beiden Personen erklären, die Wahl in keinem Fall annehmen zu wollen, müsste ein neuer Anlauf für ein Bürgermeistervotum organisiert werden, nach Möglichkeit noch rechtzeitig vor dem 1. Mai, an dem in Bayern die neue kommunale Amtsperiode beginnt.

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