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Veröffentlicht am 27.08.2024 10:55

Wie kann ich erkennen, ob der Balkon absturzgefährdet ist?

Einige Alarmsignale sollten Mieter und Eigentümer ernst nehmen: Risse im Beton, schiefe Holzteile oder Algenbildung können auf Schäden am Balkon hinweisen. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)
Einige Alarmsignale sollten Mieter und Eigentümer ernst nehmen: Risse im Beton, schiefe Holzteile oder Algenbildung können auf Schäden am Balkon hinweisen. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)
Einige Alarmsignale sollten Mieter und Eigentümer ernst nehmen: Risse im Beton, schiefe Holzteile oder Algenbildung können auf Schäden am Balkon hinweisen. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)

 

Hamburg/München (dpa/tmn) - Ein Balkon, der plötzlich nach unten wegklappt: In Hamburg kostete solch ein Schreckensszenario Mitte August einen Mann das Leben, fünf weitere Menschen stürzten mehrere Meter in die Tiefe. Zur Ursache des Unglücks gibt es polizeiliche Ermittlungen. Doch der ein oder andere dürfte sich mit Blick auf den eigenen Balkon nun bange fragen: Wie kann man eigentlich erkennen, dass ein Balkon abzuknicken oder abzubrechen droht?

Laut Professor Norbert Gebbeken, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, sind solche oder ähnliche Unglücke zwar selten. Die weniger beruhigende Nachricht allerdings: Direkt von ihrem Balkon aus sei für Mieterinnen oder Mieter, Hausbesitzerinnen oder Hausbesitzer dem Statiker zufolge kaum zu erkennen, ob eine entsprechende Gefahr wegen eines Schadens rund um den Balkon besteht.

„Man kann natürlich bei Balkonen immer mal gucken, ob sich Algen bilden. Die geben einen Hinweis darauf, dass auch ins Bauteil Feuchtigkeit eindringen kann“, sagt Gebbeken. Da Balkone aber fast immer mit Fliesen oder einem anderen Belag eingedeckt sind, sei es für Mieter wie Eigentümer sehr schwer zu erkennen, was darunter vor sich geht.

Risse sieht man besser von unten

Risse im Balkon seien in der Regel eher von unterhalb des Balkons zu sehen, also etwa von denjenigen, die ein Stockwerk tiefer stehen, etwa auf ihrem Balkon. Sie seien aber ein absolutes Warnzeichen. „Ist bei den weit verbreiteten auskragenden Stahlbetonplatten ein Riss sichtbar, dann ist es meistens auch schon zu spät“, sagt Gebbeken. In dem Fall gilt: Den Balkon nicht mehr betreten, die Vermieter informieren oder als Eigentümer Fachleute, die auf Gebäudeschäden spezialisiert sind - Bauwerksprüfer etwa. 

Die Ingenieurkammern führen Listen mit entsprechend eingetragenen Experten. „Die haben Erfahrung, wissen, wo sie hingucken müssen, haben Feuchtemessgeräte und Kameras, mit denen man in Hohlräume sehen kann“, so Gebbeken.

Fachleute sollte man übrigens auch dann zurate ziehen, wenn sich bei Holzbalkonen einzelne Teile verformt haben oder ein wenig schief wirken. 

Vorsicht beim Aufstellen von Schwimmbecken

Generell ist Vorsorge aber immer am besten: Zwar sind Eigentümer von Wohngebäuden Gebbeken zufolge hierzulande nicht verpflichtet, den Balkon regelmäßig ohne konkreten Anlass überprüfen zu lassen. Er rät aber dazu, alle zehn Jahre einmal eine Überprüfung durch Fachleute vornehmen zu lassen, wie es auch die Richtlinie VDI 6200 des Vereins Deutscher Ingenieure vorsieht. „Wenn man Balkone hat, die nicht nur von Mietern genutzt werden, sondern die auch etwa Teil eines Lokals oder ähnlichem sind, dann sollte man sie sogar alle drei bis fünf Jahre prüfen“, so Gebbeken.

Und auch die Bewohnerinnen und Bewohner können etwas tun: Nämlich darauf achten, dass sie ihren Balkon nicht überlasten. Balkone seien zwar in der Regel für 350 bis 500 Kilo pro Quadratmeter ausgelegt. „Das heißt also, auf einem Quadratmeter Balkon können locker vier, fünf, sechs, sieben Leute stehen. Die passen gar nicht auf einen Quadratmeter Balkon“, sagt Gebbeken. „Die normale Nutzung eines Balkons durch Personen sollte also kein Problem sein.“ Anders kann das aber aussehen, wenn man etwa ein Planschbecken auf dem Balkon aufstellt. „Dann wird es schwierig, weil wir dann ganz schnell diese Lasten überschreiten“, so der Statiker.

Wie tragfähig ein Balkon tatsächlich ist, geht übrigens aus den Statikunterlagen für das Gebäude hervor. Sie liegen Hauseigentümern in der Regel vor.

© dpa-infocom, dpa:240827-930-214291/1


Von dpa
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