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Veröffentlicht am 24.11.2024 04:06

Worüber Laien in der katholischen Kirche entscheiden dürfen

Katholikinnen und Katholiken dürfen heute neue Kirchenverwaltungen wählen. (Symbolbild) (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
Katholikinnen und Katholiken dürfen heute neue Kirchenverwaltungen wählen. (Symbolbild) (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
Katholikinnen und Katholiken dürfen heute neue Kirchenverwaltungen wählen. (Symbolbild) (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Die katholische Kirche ist nicht gerade für demokratische Strukturen bekannt - und trotzdem dürfen die Gläubigen in Bayern heute wählen. Und zwar die Kirchenverwaltungen. In den öffentlichen Strukturdebatten im Ringen um Reformen in der katholischen Kirche wird kaum von den Kirchenverwaltungen gesprochen. Dabei haben Laien hier durchaus Entscheidungshoheit - über die Finanzen der Kirchenstiftungen vor Ort, über den Gebäudebestand, über den örtlichen katholischen Kindergarten. 

Die Herausforderungen für diese Gremien sind groß: Die Mitgliederzahlen schwinden, es gibt immer weniger Priester, die Gemeinden leiten. Zugleich sinken die Einnahmen. Und: Kirchen und teils historische Pfarrhäuser zu beheizen, ist ein kostspieliges Unterfangen. Renovierungen und energetische Sanierungen sind aufwendig und teuer, zugleich stellt sich vielerorts die Frage, ob all die Immobilien überhaupt noch gebraucht werden angesichts von Mitglieder- und Personalschwund. 

Personalmangel in den Kitas

Viele Kirchenstiftungen im Freistaat sind Trägerin von katholischen Kindertagesstätten, was die Verantwortlichen ebenfalls vor ein Problem stellt: Fachkräfte in diesem Bereich sind bekanntermaßen knapp, Personal fehlt an allen Ecken und Enden. 

Gewählt werden die Kirchenverwaltungen alle sechs Jahre. Den Vorsitz der Kirchenverwaltung hat der Ortspfarrer oder eine hauptamtliche Verwaltungsleitung als Vertretung inne. „Oftmals wird es so dargestellt, als würde der Pfarrer über alles allein entscheiden. Mit Blick auf die Kirchenverwaltungen ist das definitiv nicht zutreffend. Jedes Mitglied dieses demokratisch gewählten Gremiums hat eine Stimme und gemeinsam werden wichtige Entscheidungen nach dem Mehrheitsprinzip getroffen, die für die Gemeinde bindend sind“, sagte der Münchner Generalvikar Christoph Klingan.

Die Bistümer in Bayern berichteten, dass meist genügend Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung stehen. Ist dies nicht der Fall, konnten Anträge auf Reduzierung der Mitglieder des Gremiums gestellt werden, wie ein Sprecher des Erzbistums Bamberg erläuterte.

© dpa-infocom, dpa:241124-930-297715/1


Von dpa
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