Zwölf wohl gestohlene E-Bikes: Erfolg für Verkehrspolizei auf der A6 bei Lichtenau | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 29.09.2025 09:54

Zwölf wohl gestohlene E-Bikes: Erfolg für Verkehrspolizei auf der A6 bei Lichtenau

Die Verkehrspolizei zog das Gespann am Sonntag auf dem Parkplatz Geisberg Süd heraus. (Symbolbild: Peter Kneffel/dpa)
Die Verkehrspolizei zog das Gespann am Sonntag auf dem Parkplatz Geisberg Süd heraus. (Symbolbild: Peter Kneffel/dpa)
Die Verkehrspolizei zog das Gespann am Sonntag auf dem Parkplatz Geisberg Süd heraus. (Symbolbild: Peter Kneffel/dpa)

Die Schleierfahndenden der Verkehrspolizei Ansbach haben nach ihren Angaben „einen sehr guten Riecher” bewiesen. Sie entdeckten am Sonntag auf der Autobahn 6 bei Lichtenau zwölf wohl gestohlene E-Bikes im Gesamtwert von etwa 50.000 Euro. Die Polizei fand sie in einem Wohnwagengespann.

Das Gespann aus Kleintransporter und Wohnwagen war in Richtung Nürnberg unterwegs gewesen. Die Verkehrspolizei zog es um 13.15 Uhr auf dem Parkplatz Geisberg Süd heraus und kontrollierte es. Am Steuer saß ein 29-jähriger Mann. Er konnte keine Fahrerlaubnis zeigen und hatte rund zwei Gramm Amphetamin bei sich.

Die Schweizer Kennzeichen am Transporter und am Wohnwagen waren aus dem Nachbarland entwendet – genau wie der Wohnwagen selbst. Die hochwertigen Räder fanden die Fahndenden auf der Ladefläche des Transporters. Der Verdacht besteht, dass alle gestohlen sind. Drei Räder ordnete die Polizei schon einem Diebstahl in der Schweiz zu. Sie ermittelt im Zusammenwirken mit den Schweizer Behörden weiter.

Ein europäischer Haftbefehl aus der Schweiz

Gegen den 29-Jährigen stellte die Staatsanwaltschaft Ansbach gemäß den Worten der Polizei Haftantrag. Die Schweizer Behörden hatten bereits einen europäischen Haftbefehl ausgestellt. Der Mann ist vorläufig festgenommen.

Die Beamtinnen und Beamten kündigten für Montag an, dass man ihn dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Ansbach vorführt, um die Haftfrage zu klären. Vorher musste sich der 29-Jährige aus Osteuropa schon wegen des Verdachts des Fahrens unter Drogen einer Blutentnahme stellen.

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Man ermittelt gegen ihn überdies wegen des Verdachts der Geldwäsche, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des Besitzes von Amphetamin, eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz und wegen Kennzeichenmissbrauchs.

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