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Veröffentlicht am 29.09.2024 16:23

20.000 Euro Sicherheitsleistung nach Belästigung auf Wiesn

Die Polizei geht auf dem Oktoberfest scharf gegen sexuelle Belästigung vor. (Archivbild) (Foto: Sven Hoppe/dpa)
Die Polizei geht auf dem Oktoberfest scharf gegen sexuelle Belästigung vor. (Archivbild) (Foto: Sven Hoppe/dpa)
Die Polizei geht auf dem Oktoberfest scharf gegen sexuelle Belästigung vor. (Archivbild) (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Sexuelle Belästigung auf dem Oktoberfest kann teuer werden, jedenfalls zunächst. 20.000 Euro Sicherheitsleistung musste ein Wiesngast aus dem Ausland hinterlegen, um wieder freizukommen, wie der Pressesprecher der Münchner Polizei, Andreas Franken, berichtete.

Der 44-jährige Besucher hatte laut Münchner Polizei einer 18-Jährigen aus Starnberg in der Wirtsbudenstraße unter den Mantel gegriffen und sie ins Gesäß gekniffen. Als sich die 18-Jährige umdrehte, wurde der Mann von seiner weiblichen Begleitung bereits weggezogen. Die 18-Jährige behielt die beiden jedoch im Auge und sprach einen Polizeibeamten an. Der 44-Jährige wurde vorläufig festgenommen, zur Wiesnwache gebracht und wegen sexueller Belästigung angezeigt. 

Er kam gegen die Sicherheitsleistung frei, die sich nach Angaben der Beamten auch nach dem Einkommen richtet. Es soll sich bei dem Betreffenden um einen Unternehmenschef gehandelt haben. Die Sicherheitsleistung soll die Strafverfolgung bei mutmaßlichen Tätern aus dem Ausland sicherstellen. Wenn das Verfahren abgeschlossen ist - zum Beispiel durch eine Verurteilung, einen Strafbefehl, einen Freispruch oder eine Einstellung -, wird das Geld zurückgezahlt.

Ob der Mann später mit seiner Begleitung weiterfeiern durfte oder des Fests verwiesen wurde, blieb offen. 

Die Zahl der Sexualdelikte war in der ersten Wiesnwoche mit 31 Fällen gegenüber dem Vorjahreszeitraum rückläufig. Es gab einen Fall von Vergewaltigung im Sinne des Strafgesetzbuches. In den meisten Fällen handelte es sich um Belästigungen oder Filmen unter den Rock, sogenanntes Upskirting, das erst seit einigen Jahren ein Straftatbestand ist. Für die „Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“ sieht das Gesetz Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. 

 

 

© dpa-infocom, dpa:240929-930-247003/1


Von dpa
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