A7 bei Diebach: Mann fährt verbotenerweise mit Blaulicht hinter Windschutzscheibe | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 24.03.2025 12:54

A7 bei Diebach: Mann fährt verbotenerweise mit Blaulicht hinter Windschutzscheibe

Privatpersonen ist es verboten, blaues Blinklicht zu verwenden. Wann Polizei, Feuerwehr und Co. dieses einschalten dürfen, ist streng geregelt. (Symbolbild: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild)
Privatpersonen ist es verboten, blaues Blinklicht zu verwenden. Wann Polizei, Feuerwehr und Co. dieses einschalten dürfen, ist streng geregelt. (Symbolbild: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild)
Privatpersonen ist es verboten, blaues Blinklicht zu verwenden. Wann Polizei, Feuerwehr und Co. dieses einschalten dürfen, ist streng geregelt. (Symbolbild: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild)

Ein männlicher Autofahrer nutze am Sonntagnachmittag auf der A7 verbotenerweise ein Blaulicht, um leichter durch den Verkehr zu kommen. Um 14.30 Uhr befuhr der Mann mit seinem schwarzen Volvo SUV die Autobahn in Richtung Füssen, teilte die Polizei Rothenburg mit. Auf der Höhe von Diebach habe er ein Blaulicht hinter seiner Windschutzscheibe eingeschalten. Dies sei für einen Zeugen klar und deutlich als solches erkennbar gewesen.

An der Anschlussstelle in Wörnitz ist der Mann abgefahren, so die Polizei. Das Kennzeichen des betroffenen Fahrzeuges konnte durch einen Zeugen abgelesen werden und wurde an die hiesige Polizeidienststelle weitergegeben. Weitere Ermittlungen folgen. Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Rothenburg unter der 09861/9710 entgegen.

Wer darf blaues Blinklicht verwenden?

Für das Fahren mit blauem Blinklicht gibt die Straßenverkehrsordnung klare Regeln vor. Gestattet ist dies nur Fahrzeugen, die mit einer derartigen Anlage ausgerüstet sind. Privatfahrzeuge fallen somit automatisch weg. Zudem darf Blaulicht nur von bestimmten Institutionen etwa wie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst oder Katastrophenschutz verwendet werden. Wann das Blaulicht eingeschaltet werden darf, ist ebenfalls streng geregelt. So muss es sich beispielsweise um eine Einsatzfahrt handeln oder um die Warnung an einer Unfall- oder Einsatzstelle.

Zivilfahrzeugen der Polizei, die dienstlich unterwegs sind, ist dies ebenfalls gestattet. Dort wird das Blaulicht bei Bedarf auf dem Dach angebracht.

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Luca Paul
Luca Paul
Redakteurin in der Lokalredaktion Ansbach
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