Ahaus wehrt sich erneut gegen Atommüll-Einlagerung | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 18.03.2026 14:42

Ahaus wehrt sich erneut gegen Atommüll-Einlagerung

Der Forschungsreaktor München II (FRM II) steht auf dem Gelände der Technischen Universität München (TUM) im Norden der bayerischen Landeshauptstadt.  (Foto: Peter Kneffel/dpa)
Der Forschungsreaktor München II (FRM II) steht auf dem Gelände der Technischen Universität München (TUM) im Norden der bayerischen Landeshauptstadt. (Foto: Peter Kneffel/dpa)
Der Forschungsreaktor München II (FRM II) steht auf dem Gelände der Technischen Universität München (TUM) im Norden der bayerischen Landeshauptstadt. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Die Stadt Ahaus will juristisch die Einlagerung von 21 Castorbehältern aus dem Versuchsreaktor München II im Zwischenlager Ahaus verhindern. Die Stadt hat sich deshalb an das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Sitz in Münster gewandt, wie eine Gerichtssprecherin auf Nachfrage mitteilte. Grund: Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (Base) hat im August 2025 eine Aufbewahrungsgenehmigung für den Atommüll aus Bayern erteilt. Vollzogen werden darf diese Genehmigung sofort. Gegen diesen Bescheid hat die Stadt beim Amt Widerspruch eingelegt.

Dieser Widerspruch hat allerdings keine aufschiebende Wirkung, so dass die Transporte aus München nach Nordrhein-Westfalen sofort rollen könnten. Gegen den sofortigen Vollzug richtet sich das Eilverfahren am OVG. Für Transporte der 21 Castorbehälter aus Bayern über die Straße nach NRW liegen bereits bestandskräftige Genehmigungen vor.

2024 hatte das OVG entschieden, dass Atommüll aus dem rheinischen Jülich in Ahaus lagern darf. Hier geht es um 152 Castorbehälter. Auch dagegen war die Stadt gerichtlich vorgegangen, am Ende aber erfolglos. Das Zwischenlager in Ahaus hat rechtskräftige Genehmigungen zur Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente aus Leichtwasserreaktoren sowie bestrahlter Kugelbrennelemente aus dem ehemaligen Thorium-Hochtemperatur-Reaktor in Hamm aus dem Jahr 1987. Diese gelten bis zum 31. Dezember 2036. Soll weiterer Atommüll in Ahaus zwischengelagert werden, wie jetzt aus dem Forschungsreaktor in München, muss das Bundesamt Änderungsbescheide erteilen.

Bislang nur Zwischenlager

Es gibt in Deutschland derzeit noch keine Endlager, in denen auf Hunderttausende Jahre hinweg strahlender Atommüll sicher gelagert werden soll. Stattdessen gibt es sechzehn Zwischenlager, unter anderem in Ahaus.

© dpa-infocom, dpa:260318-930-833384/1


Von dpa
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