Aiwanger: Durchbruch beim Beteiligungsgesetz für Ökostrom | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 11.07.2025 16:47

Aiwanger: Durchbruch beim Beteiligungsgesetz für Ökostrom

Künftig sollen Kommunen und Bürger von neuen Windparks in Bayern profitieren können. (Symbolbild) (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
Künftig sollen Kommunen und Bürger von neuen Windparks in Bayern profitieren können. (Symbolbild) (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
Künftig sollen Kommunen und Bürger von neuen Windparks in Bayern profitieren können. (Symbolbild) (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) verkündet nach langen Diskussionen den Durchbruch für die geplante finanzielle Beteiligung von Kommunen und Bürgern an Windrädern und Solaranlagen auf freier Fläche. Demnach sollen die Gemeinden künftig mit 0,2 bis 0,3 Cent pro Kilowattstunde an neuen Ökostrom-Anlagen beteiligt werden, die nach dem Erneuerbare Energien Gesetz gefördert werden. Das teilte Aiwanger nach einem Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden, Wirtschafts- und Energieverbänden mit. 

Für die Bürger sollen die Projektierer neuer Solarparks und Windräder ebenfalls eine Beteiligung ermöglichen, etwa in Form von Genossenschaftsanteilen, Finanzanlagen oder günstigeren Stromtarifen. Aiwanger will damit die Akzeptanz von Windrädern und Freiflächen-Photovoltaik in der Bürgerschaft erhöhen. 

Kompromiss soll Wogen glätten

Die Staatsregierung hatte im Sommer 2024 beschlossen, dass Bayerns Kommunen und direkt betroffene Bürger im Rahmen des geplanten Beteiligungsgesetzes künftig Geld für jede eingespeiste Kilowattstunde Strom aus neuen Solar- und Windanlagen erhalten sollen. Ursprünglich war vorgesehen, dass auch Anwohner direkt 0,1 Cent pro Kilowattstunde erhalten sollten. 

Das Gesetz verzögerte sich jedoch wegen widerstreitender Interessen von Kommunen, Investoren und Ökostrombranche, auch die CSU war unzufrieden. „Nach zähen Debatten ist ein Kompromiss gefunden worden, der sowohl Kommunen als auch die Erneuerbare-Energieverbände zufriedenstellt“, sagte Aiwanger der Deutschen Presse-Agentur. „Die Einnahmen können in den Gemeinden beispielsweise auch für den Kindergarten verwendet werden.“

Investoren sollen nicht vergrault werden

Ausgenommen von der neuen Regelung sollen Betreiber sein, die Wind- oder Solarstrom mit Stromverkaufsverträgen (power purchase agreements, PPA) an feste Abnehmer verkaufen. Diese Bestimmung dient dazu, nicht Anleger zu vergraulen, die Geld in PPA-Anlagen investieren möchten - aber nicht einen Teil ihrer Erträge an die örtliche Gemeinde überweisen wollen.

„Zudem werden die wirtschaftlichen Zwänge der Investoren berücksichtigt, damit sie weiterhin in Bayern investieren“, sagte der Freie Wähler-Chef dazu. Aiwanger stellte die Verabschiedung im Landtag für diesen Herbst in Aussicht.

© dpa-infocom, dpa:250711-930-787646/1


Von dpa
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