Sechs Monate nach einer Störaktion eines Mannes anlässlich der Sprengung der Kühltürme des stillgelegten Atomkraftwerks Grafenrheinfeld dringt der Kraftwerksbetreiber auf Schadenersatz. Doch der damals 36-Jährige habe innerhalb der gesetzten Frist nicht die geforderten knapp 12.000 Euro gezahlt, teilte Preussenelektra mit. „Daher behalten wir uns weitere rechtliche Schritte vor.“ Was genau das bedeutet, sagte eine Unternehmenssprecherin nicht. Zuvor hatten mehrere Medien über den Fall berichtet.
Der mutmaßliche Atomkraft-Befürworter war kurz vor der für den 16. August 2024 geplanten Sprengung der markanten Kühltürme nahe Schweinfurt auf einen Strommast im Absperrbereich geklettert. Dadurch verzögerte sich die Sprengung um etwa eineinhalb Stunden. Der damals 36-Jährige war nach seiner Aktion zeitweise in Gewahrsam genommen worden.
Der Mann hat nach Darstellung des Kraftwerksbetreibers „durch die Verzögerung des Sprengablaufs der beiden Kühltürme in Grafenrheinfeld völlig unverantwortlich gehandelt und unserem Unternehmen Schaden zugefügt. Dabei hat er wissentlich seine eigene Gesundheit sowie die Gesundheit Dritter gefährdet. Das können wir nicht akzeptieren.“ Daher habe sich Preussenelektra entschieden, Schadenersatz von dem Mann zu fordern. Zudem sei ein Strafantrag gestellt worden.
Die Polizei ermittelte gegen den Mann wegen möglicher Nötigung und Hausfriedensbruchs sowie wegen eines Verstoßes gegen eine geltende Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schweinfurt. Ob die Ermittlungen mittlerweile abgeschlossen sind, war zunächst unklar.
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