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Veröffentlicht am 04.09.2025 05:32

Alter von illegal gefälltem Robin-Hood-Baum bestimmt

Der Sycamore Gap Tree in England war einst ein beliebtes Fotomotiv. (Archivfoto) (Foto: Owen Humphreys/PA Wire/dpa)
Der Sycamore Gap Tree in England war einst ein beliebtes Fotomotiv. (Archivfoto) (Foto: Owen Humphreys/PA Wire/dpa)
Der Sycamore Gap Tree in England war einst ein beliebtes Fotomotiv. (Archivfoto) (Foto: Owen Humphreys/PA Wire/dpa)

Die Aufregung in Großbritannien war groß, als der wohl berühmteste Baum des Landes im September 2023 über Nacht illegal gefällt wurde. 

Der sogenannte Sycamore Gap Tree - ein Bergahorn - stand seit Menschengedenken in einer Senke am Hadrianswall in Northumberland und war ein beliebtes Fotomotiv. Weltweite Berühmtheit brachte dem Baum eine Szene im Hollywood-Film „Robin Hood - König der Diebe“ mit Kevin Costner ein. 

Die beiden Täter, die den Baum über Nacht illegal gefällt hatten, wurden kürzlich zu jeweils mehr als vier Jahren Haft verurteilt. Nun steht fest, wie alt der Baum war. Wie die britische Nachrichtenagentur PA unter Berufung auf Experten der Organisation Historic England berichtet, stand er seit mindestens 100 bis 120 Jahren an dem malerischen Ort. Das bedeute, er stamme wahrscheinlich vom Ende des 19. Jahrhunderts, so der Bericht.

Ermittelt hatten die Experten das Alter demnach auf Grundlage der Jahresringe. Demnach hatte der Baum zwei Stämme, die sich nach etwa 30 bis 35 Jahren miteinander verbanden.

„Leider nur eine betrunkene Dummheit“

Der ikonische Baum war auf Reste des Hadrianswalls gestürzt, der ebenfalls beschädigt wurde. Der Hadrianswall war von den Römern im zweiten Jahrhundert nach Christus zum Schutz vor Angriffen aus dem Norden sowie zur Kontrolle von Handelswegen gebaut worden. Er gehört zusammen mit dem weiter nördlich gelegenen Antoninuswall und den Limes-Abschnitten in Deutschland zum Unesco-Weltkulturerbe.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Aktion als sinnlosen Vandalismus bezeichnet. Mit einer besseren Erklärung für die Tat konnten die Verurteilten auch nicht aufwarten. Am Tag der Strafmaßverkündung ließ einer der Täter über seinen Anwalt ausrichten, es sei „leider nur eine betrunkene Dummheit“ gewesen, die zu der Tat geführt habe. Der andere gab laut Richterin seinem Mitangeklagten die Hauptschuld und behauptete, er habe sich nur mitschleifen lassen.

© dpa-infocom, dpa:250904-930-994253/1


Von dpa
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