2009 verletzte ein Schüler bei einem Amoklauf durch das Carolinum Ansbach zehn Personen. Am Samstag ist der heute 34-Jährige nach einem genehmigten Freigang nicht mehr ins Bezirksklinikum Erlangen zurückgekehrt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ansbach wird jetzt bundesweit mit einem Haftbefehl nach ihm gesucht.
Das Polizeipräsidium und die Bezirkskliniken Mittelfranken bestätigten auf FLZ-Anfrage jeweils den Vorfall, dass ein Patient seit Samstag in der Klinik für Forensische Psychiatrie Erlangen fehlt. Er hatte sich auf einem Tagesausgang befunden und war abends nicht wieder aufgetaucht. Nach den Angaben der Staatsanwaltschaft Ansbach auf FLZ-Anfrage handelt es sich um den Mann, der am 17. September 2009 einen Amoklauf in seiner Schule gestartet hatte.
„Diese Tagesausgänge sind Teil der Therapie und fanden im konkreten Fall bereits seit Beginn des Jahres regelmäßig statt, stets ohne Vorkommnisse und Beanstandungen”, heißt es von den Bezirkskliniken. Eine Gefahr für die Öffentlichkeit gehe von dem Patienten nach Einschätzung der Mediziner nicht aus.
Über die Lockerungen bei Patienten entscheidet alleine das Bezirksklinikum, erklärte Jonas Heinzlmeier, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Ansbach. Diese ist grundsätzlich weiter als Strafvollstreckungsbehörde für den Fall zuständig. Mögliche Lockerungen lägen jedoch in der Verantwortung der Klinik, betonte Heinzlmeier. Die Klinik habe die Staatsanwaltschaft Ansbach von den Lockerungen informiert.
Dabei sei die Klinik nicht nur ihrer eigenen medizinischen Einschätzung gefolgt, sondern habe zusätzlich ein externes Gutachten eines Psychiaters eingeholt, sagte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft. Zusätzlich zu der Fahndung sei am Montag ein Vollstreckungshaftbefehl ergangen, so Jonas Heinzlmeier gegenüber der FLZ. Damit werde nun bundesweit von der Polizei nach dem 34-Jährigen gesucht.
2009 hatte der Mann als 18-Jähriger im Gymnasium Carolinum in Ansbach einen Amoklauf gestartet, den er monatelang vorbereitet hatte. Er bewaffnete sich unter anderem mit einer Axt und Molotow-Cocktails. Dabei verletzte er neun Schülerinnen und Schüler sowie eine Lehrerin zum Teil schwer. Eintreffende Polizeikräfte konnten ihn in einer Schultoilette stellen. Ein Beamter streckte den 18-Jährigen, als er von diesem angegriffen wurde, mit Schüssen nieder.
Der Täter wurde im Jahr 2010 vom Landgericht Ansbach nach Jugendstrafrecht zu neun Jahren Haft verurteilt. Wegen einer schweren psychischen Erkrankung wurde er auf zunächst unbestimmte Zeit in eine Klinik für psychisch kranke Straftäter eingewiesen.
Im Jahr 2018 wäre die Gefängnisstrafe von neun Jahren abgelaufen. Der Beschluss zu einer Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik bestand jedoch weiter, weil er zeitlich unbefristet ist. Dagegen hatte der Ansbacher sowohl vor dem Landgericht Regensburg als auch dem Oberlandesgericht Nürnberg Einspruch eingelegt. Beide Gerichte lehnten seinen Antrag auf eine Entlassung in die Freiheit jedoch ab. Sie hielten ihn immer noch für gefährlich.