Amtsgericht Neustadt: Raubversuch im Ausnahmezustand | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 16.05.2025 19:18

Amtsgericht Neustadt: Raubversuch im Ausnahmezustand

Im Auftrag seines Mandanten übergab Rechtsanwalt Michael Löwe noch im Gerichtssaal die erste Rate des Schmerzensgelds. (Foto: Judith Marschall)
Im Auftrag seines Mandanten übergab Rechtsanwalt Michael Löwe noch im Gerichtssaal die erste Rate des Schmerzensgelds. (Foto: Judith Marschall)
Im Auftrag seines Mandanten übergab Rechtsanwalt Michael Löwe noch im Gerichtssaal die erste Rate des Schmerzensgelds. (Foto: Judith Marschall)

Der Angeklagte kommt 20 Minuten zu spät. Ein hagerer Mann mit fast kahlem Kopf, links barfüßig betritt den Gerichtssaal. Zunächst steht der 58-Jährige lieber, mag sich nicht auf seinen Platz setzen. Richter Sebastian Grimm lässt ihn gewähren. Staatsanwalt Michael Dycke wirft dem Mann unter anderem „räuberische Erpressung“ vor.

Irgendwann nimmt der Angeklagte doch Platz, die Verhandlung nimmt ihren Lauf. Am schwersten wiegt in der Anklage der Vorwurf, dass sich der Beschuldigte durch Anwendung von Gewalt in den Besitz eines Autos bringen wollte. Dazu kam es an jenem Abend im April 2024 dann doch nicht – es blieb beim Versuch.

Kopfstoß ins Gesicht

Laut den Zeugenaussagen und Ermittlungen hatte sich der Autobesitzer seinerzeit nach kurzer Zeit aus dem Schwitzkasten des Angeklagten befreien können, wurde zusätzlich jedoch durch einen Kopfstoß im Gesicht leicht verletzt, beschreibt der Staatsanwalt die Situation. Anschließend sei der Angeklagte ruhigen Schrittes davongegangen, als ob nichts geschehen wäre, berichtet der Geschädigte im Zeugenstand.

Zwei Polizisten fahndeten nach dem Mann. Sie fanden ihn hinter einem Fahrzeug versteckt am Neustädter Festplatz. Auch dort stand der 58-Jährige „noch neben sich“, wie es sein Anwalt Michael Löwe formulierte und ging mit erhobener Faust auf die Polizisten los, die ihn aber überwältigen und festnehmen konnten.

Anschließend habe der Mann in einer Ansbacher Klinik, wohin man ihn überführt hatte, die Scheibe eines Feuermelders eingeschlagen, listet die Anklage auf. Am Tag zuvor, so Staatsanwalt Dycke weiter, habe der 58-Jährige zudem eine Wohnungstür demoliert und die Wohnung einer Bekannten widerrechtlich betreten.

Ein Anklagepunkt wird fallen gelassen

Letztgenannter Anklagepunkt wird später fallen gelassen. Es greift ein Paragraf der Strafprozessordnung, wonach ein Anklagepunkt nicht berücksichtig werden muss, wenn das Vergehen im Verhältnis zu anderen begangenen Straftaten keine Auswirkung aufs zu erwartende Strafmaß hat, also eine Teileinstellung.

Jetzt kommt der Verteidiger zu Wort. Löwe berichtet vom bewegten Leben seines Mandanten, der viele gesundheitliche Probleme hat. Nach einer Langzeittherapie sei er trockener Alkoholiker. Wegen seiner Krebserkrankung und auch (so berichtet der Angeklagte selbst) durch Arthrose bedingte Schmerzen nehme sein Mandant Oxycodon. Dieses Medikament sei ihm jedoch ausgegangen, so habe er die Straftaten in einer Phase dreitägigen Opiat-Entzuges begangen.

Er wollte weg aus Neustadt

Der Angeklagte erklärt: Er habe einfach nur aus Neustadt weg gewollt. Der Golf des Geschädigten habe ihn an das Auto seiner großen Jugendliebe erinnert. Die Schlaflosigkeit, die Schmerzen, das Fehlen des Medikaments – somit habe er, wie sein Anwalt es übersetzt, „aus einem Impuls heraus, augenblicksartig“ gehandelt.

Richter Grimm stellt die Empathiefrage: Ob sich der Angeklagte mal gefragt habe, wie es dem Angegriffenen erging? Es tue ihm leid, erwidert der Angeklagte. Er habe auch versucht, sich zu entschuldigen, den Geschädigten aber zu Hause nicht angetroffen. Staatsanwalt und Richter bewerten diese Aussage später als glaubwürdig.

Das Urteil fällt milde aus: Ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. Der Mann, der sieben Eintragungen im Bundeszentralregister hat, davon eine „einschlägige“ Vorstrafe, also ebenfalls Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (vor zehn Jahren), habe in einer „Ausnahmesituation, nicht wirklich mit Absicht gehandelt“, heißt es in der Urteilsbegründung. Damit liegt das Urteil leicht unter der Forderung des Staatsanwaltes. Dycke hatte ein Jahr und zehn Monate gefordert. Zu Gunsten des Angeklagten wurde unter anderem bewertet, dass dieser auf Anraten seines Anwaltes bereits im Gerichtssaal 50 Euro an den Geschädigten überreichen ließ. Weitere 700 Euro in 50-Euro-Raten hat der 58-Jährige, dessen Ziel es nach eigenem Bekunden ist, seinen „60. Geburtstag noch zu erreichen“, noch abzustottern.

Neben dem Schmerzensgeld legt Richter Grimm fest, dass die Bewährungszeit drei Jahre beträgt. „Enttäuschen Sie uns nicht“, gibt Grimm dem Mann mit. Staatsanwalt und Angeklagter nehmen das Urteil noch im Gerichtssaal an. Es ist damit rechtskräftig.


Von Judith Marschall
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