Der frühere Ansbacher Amokläufer, der aus der Bezirksklinik Erlangen geflohen ist, wurde in Kolumbien gefasst. Nach Informationen der Staatsanwaltschaft war die Flucht geplant.
Der heute 34-Jährige hatte sich 2009 als Schüler umbringen und möglichst viele andere Menschen am Gymnasium Carolinum mit in den Tod reißen wollen. 2010 wurde er zur unbefristeten Unterbringung in der Psychiatrie verurteilt und saß im Bezirkskinikum Erlangen. Dorthin war er am 16. August nach einem Freigang nicht mehr zurückgekehrt. Nach Auskunft von Friedrich Weitner, dem Leitenden Oberstaatsanwalt in Ansbach, wurde er jetzt im Landesinneren von Kolumbien festgenommen. „Es ist davon auszugehen, dass die Flucht geplant war”, sagt Weitner auf FLZ-Nachfrage.
Unmittelbar nachdem bekannt geworden war, dass der Verurteilte von seinem Ausgang nicht zurückgekehrt war, wurden in enger Abstimmung zwischen der Staatsanwaltschaft und Polizei umfangreiche Fahndungsmaßnahmen eingeleitet, schreibt die Staatsanwaltschaft Ansbach in einer Pressemitteilung. Dabei konnte die Spur der 34-Jährigen nach Kolumbien zurückverfolgt und dessen dortiger Aufenthaltsort ermittelt werden.
Die Ermittler gehen davon aus, dass die Flucht sorgfältig geplant und vorbereitet war; „Man benötigt einen Reisepass und Gepäck”, so Friedrich Weitner. Derzeit werde auch geprüft, ob der 34-Jährige Fluchthelfer hatte.
Er konnte bereits knapp zwei Wochen, nachdem er geflohen war, in Kolumbien festgenommen werden. Am Sonntagmorgen wurde er nach Deutschland zurückgebracht. Laut Pressemitteilung wird er unverzüglich in die geschlossene Abteilung der forensischen Psychiatrie Erlangen zurückgebracht.
Der Fahndungserfolg ist laut Mitteilung der Zusammenarbeit mit Zielfahndern des Bayerischen Landeskriminalamtes, einem Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes vor Ort und der kolumbianischen Polizei zu verdanken. Details zum Aufenthalt in Kolumbien des Mannes wurden während der Suche nach ihm bewusst nicht preisgegeben. „Es ging um die Sicherheit und das Leben der Polizeibeamten. Kolumbien ist ein schwieriges Land, was Polizeiarbeit angeht”, so Weitner.
Bei seinem Amoklauf 2009 war der damals 18-Jährige durch vier Schüsse eines Polizisten gestoppt. Seitdem war er in Kliniken in Straubing und Erlangen behandelt. Im Prozess vor dem Landgericht Ansbach 2010 hatte ihm der Gutachter eine schwere „schizoide Persönlichkeitsstörung“ bescheinigt, aber keine Psychose. Das heißt, er konnte die Schwere seiner Taten nicht einsehen, war aber nicht komplett schuldunfähig.
Deshalb waren sich Staatsanwalt, Verteidiger und Richter einig, ein Urteil mit zwei Ebenen zu verhängen. Der 18-Jährige wurde zu einer Haftstrafe wegen versuchten Mordes verurteilt, die mit neun Jahren nahe an der Höchststrafe im Jugendrecht von zehn Jahren lag. Zudem wurde er in eine psychiatrische Klinik eingewiesen – auf unbestimmte Zeit. Nach seiner jetzigen Flucht sind alle Versuche, ihn durch Maßnahmen wie zum Beispiel Freigänge auf eine Rückkehr in ein freies Leben vorzubereiten, wieder gestoppt.