Nach dem Tod einer 23-jährigen Krankenschwester in einer Klinik in Kelheim ist ein Arzt vom Vorwurf, für ihren Tod verantwortlich zu sein, freigesprochen worden. Eine Strafkammer am Landgericht Regensburg kam zur Überzeugung, dass sich der Vorwurf der Aussetzung mit Todesfolge gegen den 51 Jahren alten Mediziner nicht nachweisen lässt und sprach ihn frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, die junge Frau Ende 2021 während ihrer Schicht in einem Krankenhaus in Kelheim die Narkosemittel Propofol und Ketamin verabreicht zu haben. Anlass dafür soll gewesen sein, dass es der 23-Jährigen nachts aufgrund einer Migräneattacke schlecht ging und sie sich hingelegt hatte. Auch soll der Arzt nicht sichergestellt haben, dass die Frau danach überwacht wird. Sie starb laut einem Gutachten an einer Kombinationswirkung mehrerer Medikamente. Zuvor hatte sie bereits andere Mittel eingenommen.
Nach dem Tod der Frau kamen nach Überzeugung der Kammer an der Klinik Gerüchte auf, dass der Angeklagte der Frau in der Nacht Medikamente verabreicht haben könnte. Während der Hauptverhandlung habe sich aber gezeigt, dass dies auf Vermischung von Fakten und Hörensagen beruhte, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Polnik bei der Urteilsbegründung. Feste stehe: „Es lässt sich kein Tatnachweis finden.“
Auch Verteidigung und Staatsanwaltschaft waren sich einig darin, dass es niemanden gibt, der die dem Arzt zur Last gelegte Tat beobachtet hat. Es stehe auch außer Frage, dass die junge Frau Suizid beging, sagte Richter Polnik. Sie habe mit ihrem Partner ein Haus bauen und eine Familie gründen wollen.
Zugleich wies der Vorsitzende Richter darauf hin, dass die Krankenschwester seit längerem unter einer starken Migräne sowie einer psychischen Belastung gelitten und mehrere starke Medikamente eingenommen habe. Bis zu ihrem Tod hatte sie laut einem Gutachten über viele Monate Propofol genommen und wäre nach Überzeugung der Kammer auch imstande gewesen, sich das Medikament selbst zu verabreichen. In der Nacht als sie starb, hatte eine Kollegin der Frau bereits einen Zugang gelegt.
Der Arzt hatte die Vorwürfe gegen ihn stets zurückgewiesen. Zum Abschluss des Prozesses sagte er, er bedaure den tragischen Tod der Krankenschwester. Er glaube und hoffe, dass das Gericht und auch der Vater der Toten erkannt hätten, „dass ich in keinster Weise etwas damit zu tun habe.“
Er habe von Anfang an an der Aufklärung des Todes mitgearbeitet, fügte der Mediziner hinzu. Ihm fehle jegliches Verständnis für die Vorwürfe gegen ihn. Das Gericht folgte mit dem Freispruch dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert.
Der Mann steht noch in einem weiteren Verfahren vor dem Landgericht Regensburg. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, einem 79 Jahre alten Patienten im Juli 2022 eine Überdosis Morphin verabreicht zu haben, um dessen Leben „nach eigenem Gutdünken selbstherrlich gezielt zu verkürzen“. Der Arzt weist auch diesen Vorwurf zurück. Der Ausgang des Verfahrens ist offen.
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