Tod bei Besuch in Gefängnis: U-Haft für Häftling | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 12.04.2025 11:55

Tod bei Besuch in Gefängnis: U-Haft für Häftling

Gegen den Ehemann besteht nach dem Tod seiner Frau in einer Besuchszelle dringender Tatverdacht. (Archivbild) (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)
Gegen den Ehemann besteht nach dem Tod seiner Frau in einer Besuchszelle dringender Tatverdacht. (Archivbild) (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)
Gegen den Ehemann besteht nach dem Tod seiner Frau in einer Besuchszelle dringender Tatverdacht. (Archivbild) (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)

Nach dem gewaltsamen Tod einer Frau beim Haftbesuch in einem Gefängnis in Burg (Sachsen-Anhalt) besteht dringender Tatverdacht gegen den Ehemann. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stendal mitteilte, ordnete ein Richter Untersuchungshaft wegen Totschlags gegen den 37 Jahre alten Mann an. Der Mann sitze zwar bereits im Gefängnis, die Untersuchungshaft werde dennoch angeordnet, damit jemand nicht vorzeitig aus der Haft entlassen werden könne.

Vor mehr als einer Woche war die 35 Jahre alte Ehefrau während eines „Langzeitbesuchs“ bei ihrem Ehemann in der JVA Burg durch „Gewalt gegen den Hals“ ums Leben gekommen, wie erste Ermittlungen gezeigt hatten. 

In speziellen Räumen können Gefangene mehrere Stunden lang meist unbeaufsichtigt Zeit mit Partnern oder Familienangehörigen verbringen. Umgangssprachlich wird die Räumlichkeit auch als „Liebeszelle“ bezeichnet. 

Die Frau wurde in dem Raum tot aufgefunden. Die Anstaltsleitung hatte nach dem Tod der Frau alle geplanten Langzeitbesuche bis auf weiteres ausgesetzt. Bei der JVA Burg handelt es sich um das größte Gefängnis in Sachsen-Anhalt.

© dpa-infocom, dpa:250412-930-434600/1


Von dpa
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